Amtliche Bekanntmachungen: Gemeinde Ronneburg

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Gemeinde Ronneburg
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
Amtliche Bekanntmachungen

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Gemeindevertretung beginnt Beratung der „Gesplitteten Abwassergebühr“ — für gerechtere Kostenverteilung der Abwassergebühren

Autor: Sabrina André
Artikel vom 12.05.2023

Am 04. Mai 2023 führte die Gemeindevertretung der Gemeinde Ronneburg ihre Sitzung in der Begegnungsstätte Fallbachhaus zu folgenden Themen durch:

 

Bürgermeister Hofmann berichtete zu den Mitteilungen des Gemeindevorstandes:

  • Weiterführender Schulbesuch / Wolfgang-Ernst-Gymnasium in Büdingen:
        • Jährlich und auch traditionell wechselt ein kleiner Teil der Ronneburger Schülerinnen und Schüller nach der vierten Klasse ins Büdinger Gymnasium. Vor zwei Wochen erreichte uns die Nachricht, dass die Kinder mit Erstwunsch-Büdingen eine Ablehnung erhalten haben. Hintergrund sind fragliche Platzzahlen an Gymnasien. Wir dürfen bekanntgeben, dass mit vereinten Kräften über den Main-Kinzig-Kreis die Aufnahmen für das kommende Schuljahr nun durchgesetzt und bestätigt wurden. In diesem Zusammenhang wurde aber ebenso mitgeteilt, dass es für das folgende Schuljahr und zukünftig keine Möglichkeit für die Übernahme von Schülerinnen und Schüler aus Ronneburg mehr geben wird. Nach einem Gespräch mit den Eltern morgen, wird für die kommende Sitzung der Gemeindevertretung am 25.05.2023 eine Resolution von mir vorgelegt, wo weiterhin die Übernahme von Ronneburger Schülerinnen und Schülern gemäß unserer Tradition und kurzen Wege nach Büdingen gefordert wird.
  • Betreuungsgruppe für Flüchtlingskinder gestartet:
        • Am 02. Mai wurde die externe Kinderbetreuungsgruppe für Flüchtlinge in Betrieb genommen. An drei Tagen in der Woche besteht die Möglichkeit, dass Kinder und auch Eltern sich gemeinsam treffen können. Der Kindertreff soll ein Ort der Begegnung sein, sich austauschen zu können, in Ronneburg ankommen zu können und die Möglichkeit geben, deutsche Sprache spielerisch erlernen zu können. Die Zeiten wurden so gewählt, dass an zwei Tagen parallel zu den Öffnungszeiten der Deutschkurs für Erwachsene im gleichen Gebäude stattfindet. So werden Synergieeffekte geschaffen. Das Angebot findet im ehemaligen Jugendraum „Rainbow“ im Rathaus-Pavillon Unterkunft und wurde ohne Kosten durch vorhandene bzw. eingelagerte Möbel ausgestattet. Bereitgestellt werden zur Aufsicht und Betreuung drei geringf. Beschäftigte.
 

Punkt 5           Neuwahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für

den Schiedsamtsbezirk Ronneburg

Als Schiedspersonen wurden Herr Bartels und als Stellvertretung Herr
Hartung von Scheven gewählt

 

Punkt 6           Aufstellung der Vorschlagliste für die Schöffenwahl 2024 -2028

                        Die Gemeindevertretung leitete die vorgelegte Personenliste an das

Amtsgericht weiter:

 

Punkt 7           Vorstellung der Satzung der gesplitteten Abwassergebühr durch BGM a. D.

Norbert Schmitt

                        Der Satzungsentwurf wurde in den Haupt- und Finanzausschuss

weitergeleitet. Hier eine grundlegende Zusammenfassung um was es bei der
gesplitteten Abwassergebühr geht sowie die Zeitplanung und Bürgerinfo-Termine:

 

Was ist die gesplittete Abwassergebühr?

Bisher ist in vielen Städten und Gemeinden in Hessen noch die Abrechnung der Gebühren nach dem so genannten Frischwassermaßstab üblich. Dabei wird unterstellt, dass die Menge des Abwassers, das der Gebührenzahler der öffentlichen Abwasserbeseitigung zuführt, etwa der Menge entspricht, die er an Frischwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogen hat.

In die Abwasserkanäle fließt jedoch nicht nur Wasser, das als Trinkwasser bezogen wurde, sondern auch Niederschlagswasser, das von Dächern und befestigten Flächen ins Kanalnetz gelangt. Die Kosten der Beseitigung dieses Wassers werden beim einheitlichen Frischwassermaßstab ebenfalls nach der bezogenen Wassermenge verteilt. Damit spielt es für die Höhe der Gebühren keine Rolle, wie viel Niederschlagswasser tatsächlich vom einzelnen Grundstück eingeleitet wird.

Die gesplittete Abwassergebühr sorgt hier für eine gerechtere Kostenverteilung. Die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung werden dabei wie bisher nach der Menge des bezogenen Frischwassers verteilt, die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung dagegen nach den versiegelten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigung gelangt. Versiegelte Flächen sind dabei im Wesentlichen Dächer und befestigte Verkehrs- und Hofflächen.


Die Gebühr je Kubikmeter (m³) Frischwasserbezug wird geringer. Sie wird ergänzt durch eine Gebühr je Quadratmeter (m²) befestigter Fläche, von der Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt.

Durch die Aufteilung des Gebührenmaßstabs werden keine neuen Gebühren eingeführt. Die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers waren auch bisher schon in die Gebührensätze eingerechnet. Die bestehende Abwassergebühr soll vielmehr nach einem gerechteren Maßstab verteilt werden, der der Verursachung entspricht.

 

Warum wird die gesplittete Abwasser-gebühr eingeführt?

Am 02. September 2009 hat der Verwaltungsgerichtshof Hessen entschieden (Aktenzeichen des Urteils: 6 E 2215/04), dass die Gebührenerhebung allein nach dem so genannten Frischwassermaßstab nicht mehr zulässig ist. Die Kommunen sind seither verpflichtet, die Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung verursachergerecht, entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme, zu erheben. Im Zuge der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr wird die bisherige Abwassergebühr zukünftig in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.

Die Gemeinde Ronneburg plant, die gesplittete Abwassergebühr zum 01. Januar 2024 einzuführen. Damit wird der Gleichheitsgrundsatz aller Gebührenzahler gewährleistet.

 

Relevante befestigte Flächen

Für die Gebührenberechnung werden nur die Flächen herangezogen, über die Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen fließt. Flächen, die nicht an das öffentliche Abwassersystem angeschlossen sind, weil das dort anfallende Niederschlagswasser regelgerecht auf dem Grundstück versickert, oder in zulässiger Weise in ein Gewässer eingeleitet wird, werden nicht berücksichtigt. Auch alle unbefestigten Flächen und Grünflächen bleiben außer Ansatz.

Befestigte Flächen mit Belägen, durch die das anfallende Niederschlagswasser teilweise versickern kann, werden mit einem Faktor multipliziert, um damit den geringeren Niederschlagswasseranfall von diesen Flächen zu berücksichtigen. Für die Satzung der Gemeinde Ronneburg sind hierzu folgende Faktoren vorgesehen:

 

Dachflächen

Flachdächer, geneigte Dächer                1,0

Kiesdächer                                             0,5

Gründächer

- mit einer Aufbaudicke bis 10 cm           0,5

- mit einer Aufbaudicke ab 10 cm           0,3

 

Befestigte Grundstücksflächen

Beton-, Schwarzdecken (Asphalt, Teer o. Ä.),

Pflaster mit Fugenverguss,

sonstige wasserundurchlässige Flächen mit Fugendichtung                                                                  1,0

Pflaster (z. B. auch Rasen- oder Splittfugenpflaster), Platten - jeweils ohne Fugenverguss

  • bis zu einer Fugenbreite von 15 mm                                   0,7
  • mit einer größeren Fugenbreite als 15 mm                         0,6

wassergebundene Decken (aus Kies, Splitt,

Schlacke o. Ä.)                                                                               0,5

Porenpflaster oder ähnlich wasserdurchlässiges Pflaster             0,4

Rasengittersteine                                                                         0,2

 

Zisternen und ähnliche Behältnisse

Bei der Ermittlung bebauter und künstlich befestigter Grundstücksflächen bleiben solche Flächen ganz oder teilweise außer Ansatz, von denen dort anfallendes Niederschlagswasser in Zisternen oder ähnlichen Vorrichtungen (Behältnissen) zum Auffangen von Niederschlagswasser mit einem Fassungsvermögen von mindestens 1 m³ gesammelt wird, und zwar bei den vorstehend genannten Vorrichtungen

  • ohne direkten oder mittelbaren Anschluss an die Abwasseranlage, die hierüber entwässerte Fläche in vollem Umfang,
  • mit einem Anschluss an die Abwasseranlage ohne Verwendung des Niederschlagswassers (z.B. Versickerungsgrube) diejenige Fläche, die sich durch Division des Inhalts der Versickerungseinrichtung (Kubikmeter) durch 0,05 ergibt,
  • mit einem Anschluss an die Abwasseranlage bei Verwendung des Niederschlagswassers
  • als Brauchwasser, diejenige Fläche, die sich durch Division des Zisterneninhalts (in Kubikmetern) durch 0,05 ergibt; wird zusätzlich Niederschlagswasser zur Gartenbewässerung benutzt, erhöht sich die so ermittelte Fläche um 10 %,
  • zur alleinigen Gartenbewässerung, diejenige Fläche, die sich aus der Division des Zisterneninhalts (in Kubikmetern) durch 0,10 ergibt.

Ist die gebührenpflichtige Fläche, von der Niederschlagswasser in Zisternen oder ähnliche Vorrichtungen gesammelt wird, geringer als die aufgrund des Zisternenvolumens errechnete, außer Ansatz zu lassende Fläche, so bleibt nur diejenige Fläche unberücksichtigt, von der Niederschlagswasser in die zuvor genannten Vorrichtungen eingeleitet wird.

Der Ablauf des Verfahrens

Die Einführung gesplitteter Abwassergebühren setzt die Ermittlung aller versiegelten Grundstücksflächen im Ortsgebiet voraus. Hierzu wurden Luftbilder aufgenommen und anschließend digital ausgewertet. Um sicherzustellen, dass die erstellten Auswertungen korrekt sind, erhalten alle Grundstückseigentümer einen Fragebogen mit den Ergebnissen der Luftbildauswertungen.

Ihre Mitwirkung wird insbesondere für die Frage benötigt, ob die Befestigungsarten (Beton, Pflaster usw.)  richtig festgestellt sind und ob es befestigte Flächen gibt, von denen das Niederschlagswasser gar nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder mittels Zisterne auf dem Grundstück gesammelt und verwendet wird.

Die Gemeinde Ronneburg bietet, begleitend zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühren, verschiedene Informationsmöglichkeiten und Serviceleistungen an. Bitte machen Sie mit:

 

Bürgerinformations-veranstaltungen zum Thema Abwassersplitting

 

Montag, 19.06.2023, 19 Uhr, „Großer Saal“ im Jugendzentrum Ronneburg

Dienstag, 20.06.2023, 19 Uhr, Mehrzweckhalle an der Grundschule Ronneburg

Donnerstag, 22.06.2023, 19 Uhr, Mehrzweckhalle an der Grundschule Ronneburg

 

In den Bürgerinformationsveranstaltungen werden die Hintergründe für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und der Ablauf des Verfahrens erläutert. Es besteht auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Bürgersprechstunden & Telefonhotline zum Thema Abwassersplitting

Zur Beratung der Bürger werden Bürgersprechstunden angeboten und eine Telefonhotline eingerichtet.

In den Sprechstunden besteht Gelegenheit, sich bei der Bearbeitung des Fragebogens unterstützen zu lassen und Fragen zum Thema zu klären.

Die Telefonhotline ist ein spezielles Angebot zur Klärung kleinerer Fragen und eine ergänzende Informationsmöglichkeit für Bürger, die einen Besuch der Sprechstunden nicht einrichten können.

Beide Angebote stehen vorerst für vier Wochen, vom 03.07.2023 bis 28.07.2023, zur Verfügung:

 

Bürgersprechstunden:

Dienstags, 13 bis 17 Uhr,

DGH Türmchen AW, Diebacher Straße 17, 63549 Ronneburg

Mittwochs, 09 bis 13 Uhr,

Rathaus-Pavillon, DRK-Raum, Schulstraße 9, 63549 Ronneburg

 

Telefonhotline:

Tel. 06184 / 9276 444, montags bis freitags von 09 bis 16 Uhr.