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Führerschein Umtausch
icon.crdate25.01.2022
Fristen für den Umtausch der Führerscheine
Hier finden Sie die aktuellen Fristen für den Umtausch Ihrer Führerscheine.
Sind Sie im Besitz eines Papierführerscheins und ist dieser vor dem 01.01.1999 ausgestellt worden, dann gelten folgende Fristen:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.1.2033 |
1953 - 1958 | 19.1 2022 |
1959 - 1964 | 19.1.2023 |
1965 - 1970 | 19.1.2024 |
1971 oder später | 19.1.2025 |
Haben Sie schon einen Kartenführerschein? Ist dieser zwischem dem 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt, dann beachten Sie bitte folgende Fristen:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 - 2001 | 19.1.2026 |
2002 - 2004 | 19.1.2027 |
2005 - 2007 | 19.1.2028 |
2008 | 19.1.2029 |
2009 | 19.1.2030 |
2010 | 19.1.2031 |
2011 | 19.1.2032 |
2012 - 18.1.2013 | 19.1.2033 |
Der Führerscheinumtausch kann im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Dafür ist einaktuelles (bitte nicht älter als max. 3-6 Monate), biometrisches Passbild notwendig. Die aktuelle Gebühr für den neuen EU-Führerschein beträgt 25,30 € und ist bei Beantragung zahlbar. EC-Zahlung ist möglich.
Auf Grund der aktuellen Pandemielage ist dafür ein Termin notwendig. Diesen können Sie hier direkt buchen oder gerne auch telefonisch im Bürgerbüro vereinbaren.
Telefon: 06184 9276-0, -19, -15,