Amtliche Bekanntmachungen: Gemeinde Ronneburg

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Gemeinde Ronneburg
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
Amtliche Bekanntmachungen

Hauptbereich

Führerschein Umtausch

icon.crdate25.01.2022

Fristen für den Umtausch der Führerscheine

Hier finden Sie die aktuellen Fristen für den Umtausch Ihrer Führerscheine.

Sind Sie im Besitz eines Papierführerscheins und ist dieser vor dem 01.01.1999 ausgestellt worden, dann gelten folgende Fristen:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

19.1.2033

1953 - 1958

19.1 2022                    

1959 - 1964

19.1.2023                    

1965 - 1970

19.1.2024                    

1971 oder später

19.1.2025                    

Haben Sie schon einen Kartenführerschein? Ist dieser zwischem dem 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt, dann beachten Sie bitte folgende Fristen:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 - 2001

19.1.2026     

2002 - 2004                    

19.1.2027 

2005 - 2007                    

19.1.2028                    

2008                    

19.1.2029

2009                    

19.1.2030                    

2010                    

19.1.2031                    

2011

19.1.2032

2012 - 18.1.2013

19.1.2033

Der Führerscheinumtausch kann im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Dafür ist einaktuelles (bitte nicht älter als max. 3-6 Monate), biometrisches Passbild notwendig. Die aktuelle Gebühr für den neuen EU-Führerschein beträgt 25,30 € und ist bei Beantragung zahlbar. EC-Zahlung ist möglich.

Auf Grund der aktuellen Pandemielage ist dafür ein Termin notwendig. Diesen können Sie hier direkt buchen oder gerne auch telefonisch im Bürgerbüro vereinbaren.

Telefon: 06184 9276-0, -19, -15,