Hauptbereich
Steuerbescheide 2024 für Grundbesitzabgaben
icon.crdate19.12.2023
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ronneburg
STEUERBESCHEIDE 2024 FÜR GRUNDBESITZABGABEN
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Messbeträge sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. §27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973, zuletzt geändert am 16.12.2022, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 vorläufig in der bisherigen Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer wird zusammen mit den Müllabfuhrgebühren vierteljährlich zu folgenden Terminen fällig:
15. Februar 15. Mai 15. August 15. November
Sobald sich Änderungen ergeben, werden neue Bescheide erteilt.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde angefochten werden.
Ronneburg, 22.12.2023
gez. Engelhaupt
- Gemeindekasse -
Hundesteuerbescheide 2024
Für 2024 werden keine neuen Bescheide verschickt und es gelten die bisherigen Bescheide weiter. Die aktuellen Hundemarken verlieren ihre Gültigkeit erst am 31.12.2026.
Bitte beachten Sie die Fälligkeit: 01.07.2024!!!