Amtliche Bekanntmachungen: Gemeinde Ronneburg

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ronneburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ronneburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Gemeinde Ronneburg
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
Amtliche Bekanntmachungen

Hauptbereich

Bekanntmachung über die Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ronneburg

icon.crdate03.12.2024

Amtliche Bekanntmachung

Hier können Sie sich die Amtliche Bekanntmachung downloaden.

  

Haushaltssatzung

der Gemeinde Ronneburg

 

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I, Seite 142) –zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93)-, hat die Gemeindevertretung am 21.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 


§ 1


Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

 

                im ordentlichen Ergebnis

                mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                             10.692.654,00 €

                mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                             -10.905.786,00 €

                mit einem Saldo von                                                                                                                  -213.132,00 €

  

                im außerordentlichen Ergebnis

                mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                                               0,00 €

                mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                                                0,00 €

                mit einem Saldo von                                                                                                                                0,00 €

 

mit einem Fehlbedarf von                                                                                                                       -213.132,00 €

  

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender

                Verwaltungstätigkeit auf                                                                                                           + 70.348,00 €

 

                und dem Gesamtbetrag der

 

                Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                                          +   19.500,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                                          - 652.590,00 €

mit einem Saldo von                                                                                                                 - 633.090,00 €

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                                          596.900,00 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                                       -159.044,00 €

mit einem Saldo von                                                                                                                    437.856,00 €

 

                mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von                                             -124.886,00 €

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 596.900,00 € festgesetzt.

  

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 260.000€ festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

       a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf                                                   530 v. H.

       b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                                                                  530 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf                                                                                                                                        395 v. H.

 

§ 6

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§ 7

 

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

§ 8

 

Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, über die Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung als nicht erheblich anzusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 HGO zu entscheiden.

 

Die Gemeindevertretung ist davon alsbald zu unterrichten.

 

Es gelten als nicht erheblich:

 
  1. überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000,00 €.
  2. überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000,00 €.
  

Ronneburg, den 21.03.2024

 

Der Gemeindevorstand

  

Andreas Hofmann

- Bürgermeister -

  

II.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

                                       

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

 

„Hiermit erteile ich Hiermit erteile ich gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 in der aktuell gültigen Fassung der Gemeinde Ronneburg die Genehmigung“

  

der Gemeinde Ronneburg (Main-Kinzig-Kreis)

 

die Genehmigungen

 
  1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

596.000 €

(in Worten: Fünfhundertsechsundneunzigtausendneunhundert Euro).

 

gemäß § 97a Nr. 4 HGO i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO,

  1. zur Inanspruchnahme des, in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen bis zu einer Höhe von

260.000 €

(in Worten: Zweihundertsechzigtausend Euro)

Gemäß § 97a Nr. 5 HGO i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO.

     

Gelnhausen, den 02.12.2024

Main-Kinzig-Kreis

Kommunal- und Finanzaufsicht

Der Landrat

Im Auftrag

Dill, Oberamtsrat

  

III.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit – nach Genehmigung der Aufsichtsbehörde – gemäß § 97 Abs. 4 HGO öffentlich bekannt gegeben.

 

Der Haushaltsplan 2024 liegt gemäß § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), zur Einsichtnahme vom 03.12.2024 bis 11.12.2024 im Rathaus der Gemeinde Ronneburg, 63549 Ronneburg, Schulstraße 9, Bürgerservice, zu folgenden Öffnungszeiten, öffentlich aus.

 

Montags und Mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr,

Dienstags von 14.00 bis 18.30 Uhr,

Donnerstags von 13.30 bis 16.00 Uhr,

Freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr.

   

Ronneburg, den 03.12.2024

  

Der Gemeindevorstand

   

                Gez.

  Bianca Finkernagel

   - Bürgermeisterin –