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Bekanntmachung über die Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ronneburg
icon.crdate03.12.2024
Amtliche Bekanntmachung
Hier können Sie sich die Amtliche Bekanntmachung downloaden.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Ronneburg
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I, Seite 142) –zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93)-, hat die Gemeindevertretung am 21.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 10.692.654,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf -10.905.786,00 €
mit einem Saldo von -213.132,00 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 €
mit einem Saldo von 0,00 €
mit einem Fehlbedarf von -213.132,00 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf + 70.348,00 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf + 19.500,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 652.590,00 €
mit einem Saldo von - 633.090,00 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 596.900,00 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -159.044,00 €
mit einem Saldo von 437.856,00 €
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von -124.886,00 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 596.900,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 260.000€ festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 530 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 530 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 395 v. H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, über die Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung als nicht erheblich anzusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 HGO zu entscheiden.
Die Gemeindevertretung ist davon alsbald zu unterrichten.
Es gelten als nicht erheblich:
- überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000,00 €.
- überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000,00 €.
Ronneburg, den 21.03.2024
Der Gemeindevorstand
Andreas Hofmann
- Bürgermeister -
II.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
„Hiermit erteile ich Hiermit erteile ich gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 in der aktuell gültigen Fassung der Gemeinde Ronneburg die Genehmigung“
der Gemeinde Ronneburg (Main-Kinzig-Kreis)
die Genehmigungen
- zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
596.000 €
(in Worten: Fünfhundertsechsundneunzigtausendneunhundert Euro).
gemäß § 97a Nr. 4 HGO i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO,
- zur Inanspruchnahme des, in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen bis zu einer Höhe von
260.000 €
(in Worten: Zweihundertsechzigtausend Euro)
Gemäß § 97a Nr. 5 HGO i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO.
Gelnhausen, den 02.12.2024
Main-Kinzig-Kreis
Kommunal- und Finanzaufsicht
Der Landrat
Im Auftrag
Dill, Oberamtsrat
III.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit – nach Genehmigung der Aufsichtsbehörde – gemäß § 97 Abs. 4 HGO öffentlich bekannt gegeben.
Der Haushaltsplan 2024 liegt gemäß § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), zur Einsichtnahme vom 03.12.2024 bis 11.12.2024 im Rathaus der Gemeinde Ronneburg, 63549 Ronneburg, Schulstraße 9, Bürgerservice, zu folgenden Öffnungszeiten, öffentlich aus.
Montags und Mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr,
Dienstags von 14.00 bis 18.30 Uhr,
Donnerstags von 13.30 bis 16.00 Uhr,
Freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr.
Ronneburg, den 03.12.2024
Der Gemeindevorstand
Gez.
Bianca Finkernagel
- Bürgermeisterin –