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Öffentliche Steuermahnung
icon.crdate12.05.2025
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ronneburg
Die Gemeindekasse Ronneburg macht darauf aufmerksam, dass am
15. Mai 2025
folgende Steuer- und Gebührenverpflichtungen gemäß der aktuellen Grundbesitzabgabenbescheide fällig waren:
Grundsteuer A und B II. Quartal 2025
Müllabfuhrgebühren II. Quartal 2025
Gewerbesteuervorauszahlung II. Quartal 2025
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens
28. Mai 2025
an die Gemeindekasse Ronneburg zu zahlen.
Nach dem 28. Mai 2025 werden die fällig gewesenen Steuer- und Gebührenverpflichtungen im Wege des Verwaltungszwangs- verfahrens eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) folgende Säumniszuschläge erhoben:
für jeden angefangenen Monat
vom Fälligkeitstag an gerechnet 1 von Hundert.
Wir bitten die Steuerpflichtigen, die Zahlungstermine einzuhalten.
Ronneburg, den 17.05.2025
Gemeindekasse Ronneburg
Engelhaupt
Kassenverwalterin

