Amtliche Bekanntmachungen
Hauptbereich
Was darf in die Biotonne
icon.crdate23.06.2025
Änderungen im Abfallwesen
- Speisereste (roh, gekocht oder verdorben)
- Käsereste und Reste von Milchprodukten (in kleinen Mengen)
- Brotreste und andere Backwaren
- Teebeutel, Kaffeesatz, Kaffeefilter
- Obst- und Gemüsereste, Schalen, Eierschalen
- Fischgräten, Fleisch- und Wurstreste
- Laub, Gras, Strauchschnitt, Blumen, Pflanzenreste
- Äste, Zweige, Holzwolle, unbehandeltes Sägemehl
- Topfpflanzen mit Erde, Blumenerde
- Heu und Stroh in kleinen Mengen
WAS DARF NICHT IN DIE BIOTONNE!
- Plastiktüten (auch nicht kompostierbare)
- Verpackungen jeglicher Art
- Glas, Metall, Kunststoffe
- Windeln und Hygieneartikel
- Chemikalien oder behandeltes Holz
Auch wenn bestimmte Abfälle biologisch abbaubar sind, dürfen sie nur in die Biotonne, wenn keine Fremdstoffe enthalten sind.
Die Entsorgungsunternehmen prüfen ab sofort stichprobenartig die Inhalte der Biotonnen und können bei falscher Nutzung die Entleerung verweigern.
Nutzen Sie ausschließlich Papiertüten oder Zeitungspapier zur Sammlung von Bioabfall - Keine Plastikbeutel (auch nicht kompostierbare)
Trennen Sie Ihren Müll sorgfältig.
Bei Unsicherheiten informieren Sie sich auf der Website der Fa. Weisgerber oder beim Abfallwirtschaftszentrum Gelnhausen.


