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Öffentliche Steuermahnung
icon.crdate25.06.2025
Amtliche Bekanntmachung
Hier finden Sie die öffentliche Steuermahnung im .pdf
Die Gemeindekasse Ronneburg macht darauf aufmerksam, dass am
01. Juli 2025
u.a. folgende Steuer- und Gebührenverpflichtungen fällig sind:
Hundesteuer für 2025
Grundbesitzabgaben Jahreszahler
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens
11. Juli 2025
an die Gemeindekasse Ronneburg zu zahlen.
Nach dem 11. Juli 2025 werden die fällig gewesenen Steuer- und Gebührenverpflichtungen im Wege des Verwaltungszwangsver-fahrens eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) folgende Säumniszuschläge erhoben:
für jeden angefangenen Monat
vom Fälligkeitstag gerechnet 1 von Hundert.
Wir bitten die Steuerpflichtigen, den genannten Zahlungstermin einzuhalten.
Ronneburg, den 28.06.2025
Gemeindekasse Ronneburg
Engelhaupt
Kassenverwalterin

