Amtliche Bekanntmachungen: Gemeinde Ronneburg

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Gemeinde Ronneburg
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
Amtliche Bekanntmachungen

Hauptbereich

Bauleitplanung der Gemeinde Ronneburg

icon.crdate01.10.2025

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ronneburg

Bebauungsplan „Hanauer Straße“ in Neuwiedermuß

Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung Ronneburg hat in ihrer Sitzung am 25.09.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Hanauer Straße“ im Ortsteil Neuwiedermuß gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1  und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand, westlich der Hanauer Straße und südlich der Brückenstraße, bzw. der Straße „Am Eisick“. Im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss vom 14.12.2023 wurde der Geltungsbereich angepasst: Ein Teil der im nordöstlichen Kreuzungsbereich liegenden Hofstelle wurde aus dem Geltungsbereich entfernt. Zwischen den Gebäuden Hanauer Straße 3 und Hanauer Straße 5 wurde der Geltungsbereich ergänzt um eine geplante Anbindung von dem Plangebiet an die Hanauer Straße. Zusätzlich wurde ein zweiter Geltungsbereich für den Umgang mit der Hochwassergefahrensituation ausgewiesen. Dieser befindet sich auf einem bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstück nördlich von Neuwiedermuß zwischen L3193 und dem Fallbach auf Flurstück 51. Die genauen Geltungsbereiche sind dem Bebauungsplan-Vorentwurf zu entnehmen.

Ziel der Planung ist die Umnutzung der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche zu einer Wohnbaufläche. Der Bebauungsplan soll hierfür Planungssicherheit schaffen. Vorgesehen ist eine aufgelockerte Bebauungsstruktur mit Einzel- und Doppelhäusern, die Rücksicht nimmt auf die ortsübliche Baustruktur. Die Erschließung erfolgt im Wesentlichen durch die Anbindung nach Norden in die Brückenstraße, eine ergänzende Anbindung an die Hanauer Straße ist vorgesehen.

Um die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, werden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen umfassen:

  • Bebauungskonzept
  • Vorentwurf Bebauungsplan (Planteil und textliche Festsetzungen)
  • Vorentwurf der Begründung
  • Geo- und umwelttechnischer Bericht
  • Artenschutzrechtliche Beurteilung zu einem Teilbereich des Gebiets (Abbruch eines Unterstands für landwirtschaftliches Gerät)
  • Vorplanung zur Schaffung des Retentionsraumausgleichs (Arbeitsstand, noch nicht beschlossen)

Die Planunterlagen werden in der Zeit vom

09.10.2025 bis einschließlich 06.11.2025

Unter https://www.ronneburg.eu/gemeinde-ronneburg/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen

Im Internet veröffentlicht.

Im gleichen Zeitraum werden die Unterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten:

  • Montag:         08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag:       14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Mittwoch:       08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag:  13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag:          07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Ronneburg, Schulstraße 9, 63549 Ronneburg - Ortsteil Hüttengesäß, öffentlich für jede Person zur Einsichtnahme ausgelegt. Außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten ist die Auslegungsstelle nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 06184 / 92760 zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Ronneburg, Schulstraße 9, 63549 Ronneburg - Ortsteil Hüttengesäß oder per E-Mail an gemeinde(@)ronneburg.eu abgegeben und geäußert werden. Unter der Telefonnummer 06184 / 92760 kann zudem ein Termin zur Erörterung und Niederschrift vereinbart werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.