Amtliche Bekanntmachungen: Gemeinde Ronneburg

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Gemeinde Ronneburg
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
Amtliche Bekanntmachungen

Hauptbereich

Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ronneburg

icon.crdate11.12.2025

Amtliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung

der Gemeinde Ronneburg

 

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I, Seite 142) - zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung am 26.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 


§ 1


Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

 

                im ordentlichen Ergebnis

                mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                      - 11.031.965,00 €

                mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                              11.522.882,00 €

                mit einem Saldo von                                                                                                   514.964,00 €

  

                im außerordentlichen Ergebnis

                mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                                          0,00 €

                mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                                                0,00 €

                mit einem Saldo von                                                                                                                    0,00 €

 

mit einem Fehlbetrag von                                                                                                                       514.964,00 €

  

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender

                Verwaltungstätigkeit auf                                                                                                          - 236.626,00 €

 

                und dem Gesamtbetrag der

 

                Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                           140.820,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                                       - 1.032.286,00 €

mit einem Saldo von                                                                                                       - 891.466,00 €

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                                         800.000,00 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                                      - 222.296,00 €

mit einem Saldo von                                                                                                          577.704,00 €

 

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von                                            - 550.388,00 €

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 800.000,00 € festgesetzt.

  

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 260.000€ festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

       a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf                                              768,86 v. H.

       b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                                                   661,25 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf                                                                                                                         395 v. H.

 

Nachrichtlich:

Die Festlegung der Hebesätze der Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025 erfolgte bereits durch Satzung (Hebesatzsatzung) vom 12.12.2024. Die Wiedergabe der dort festgelegten Hebesätze in dieser Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 hat daher nur nachrichtlichen Charakter.

 

§ 6

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§ 7

 

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

§ 8

 

Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, über die Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung als nicht erheblich anzusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 HGO zu entscheiden.

 

Die Gemeindevertretung ist davon alsbald zu unterrichten.

 

Es gelten als nicht erheblich:

 
  1. überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000,00 €.
  2. überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000,00 €.
  

Ronneburg, den 27.06.2025

 

Der Gemeindevorstand

   

Bianca Finkernagel

- Bürgermeisterin -

  

II.

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

 

„Hiermit erteile ich gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom

25.02.1952 in der aktuell gültigen Fassung der Gemeinde Ronneburg die Genehmigung“

  

Genehmigung

  1. für die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt

2025 in der Planung gemäß § 97a Nr. 1 HGO i.V.m. § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO,

 
  1. zur Aufnahme des in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ronneburg für

das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Gesamtbetrags an Krediten für Investitionen

und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von

 

800.000 €

(in Worten: Achthunderttausend Euro)

 

gemäß § 97a Nr. 4 i.V.m. § 103 Abs. 2. HGO,

 
  1. zur Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ronneburg

für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite

in Höhe von bis zu

 

260.000 €

(in Worten: Zweihundertsechzigtausend Euro)

 

gemäß § 97a Nr. 5 HGO i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO.

 

Gelnhausen, den 03.12.2025

Main-Kinzig-Kreis

- Der Landrat -

Im Auftrag

(K. Dill)

Verwaltungsoberrat

  

III.

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit – nach Genehmigung der Aufsichtsbehörde – gemäß § 97 Abs. 4 HGO öffentlich bekannt gegeben.

 

Der Haushaltsplan wird auf der offiziellen Internetpräsenz der Gemeinde Ronneburg unter https://www.ronneburg.eu/rathaus-service/rathaus-service/haushalt/haushaltsplaene dauerhaft zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

  

Ronneburg, den 10.12.2025

  

Der Gemeindevorstand

   

Gez.

Bianca Finkernagel

- Bürgermeisterin –