Hauptbereich
Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ronneburg
icon.crdate11.12.2025
Amtliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung
der Gemeinde Ronneburg
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I, Seite 142) - zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung am 26.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf - 11.031.965,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 11.522.882,00 €
mit einem Saldo von 514.964,00 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 €
mit einem Saldo von 0,00 €
mit einem Fehlbetrag von 514.964,00 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf - 236.626,00 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 140.820,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 1.032.286,00 €
mit einem Saldo von - 891.466,00 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 800.000,00 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 222.296,00 €
mit einem Saldo von 577.704,00 €
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von - 550.388,00 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 800.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 260.000€ festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 768,86 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 661,25 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 395 v. H.
Nachrichtlich:
Die Festlegung der Hebesätze der Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025 erfolgte bereits durch Satzung (Hebesatzsatzung) vom 12.12.2024. Die Wiedergabe der dort festgelegten Hebesätze in dieser Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 hat daher nur nachrichtlichen Charakter.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, über die Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung als nicht erheblich anzusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 HGO zu entscheiden.
Die Gemeindevertretung ist davon alsbald zu unterrichten.
Es gelten als nicht erheblich:
- überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000,00 €.
- überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000,00 €.
Ronneburg, den 27.06.2025
Der Gemeindevorstand
Bianca Finkernagel
- Bürgermeisterin -
II.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
„Hiermit erteile ich gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom
25.02.1952 in der aktuell gültigen Fassung der Gemeinde Ronneburg die Genehmigung“
Genehmigung
- für die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt
2025 in der Planung gemäß § 97a Nr. 1 HGO i.V.m. § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO,
- zur Aufnahme des in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ronneburg für
das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Gesamtbetrags an Krediten für Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von
800.000 €
(in Worten: Achthunderttausend Euro)
gemäß § 97a Nr. 4 i.V.m. § 103 Abs. 2. HGO,
- zur Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ronneburg
für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite
in Höhe von bis zu
260.000 €
(in Worten: Zweihundertsechzigtausend Euro)
gemäß § 97a Nr. 5 HGO i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO.
Gelnhausen, den 03.12.2025
Main-Kinzig-Kreis
- Der Landrat -
Im Auftrag
(K. Dill)
Verwaltungsoberrat
III.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit – nach Genehmigung der Aufsichtsbehörde – gemäß § 97 Abs. 4 HGO öffentlich bekannt gegeben.
Der Haushaltsplan wird auf der offiziellen Internetpräsenz der Gemeinde Ronneburg unter https://www.ronneburg.eu/rathaus-service/rathaus-service/haushalt/haushaltsplaene dauerhaft zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Ronneburg, den 10.12.2025
Der Gemeindevorstand
Gez.
Bianca Finkernagel
- Bürgermeisterin –

