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Feststellung über das Nachrücken von Gemeindevertreter*innen
icon.crdate27.04.2026
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ronneburg
Nachstehende Bewerber*innen des Wahlvorschlags der CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands), haben durch schriftliche Erklärung ihr Mandat als Gemeindevertreter*in niedergelegt.
Frau Bianca Finkernagel
Herr Reiner Schmidt
Herr Michael Weerth
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass sie als Gemeindevertreter*in ausgeschieden sind. Ich stelle weiterhin fest, dass
Herr Tim Lotz
Herr Dirk Sailer
Herr Dominique Fey
als noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der CDU (Christlich Demokratische Partei Deutschlands) in die Gemeindevertretung der Gemeinde Ronneburg nachrücken.
Gegen diese Feststellungen kann gemäß §§ 34 Abs.1 i.V.m. §§ 25-27 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin (Rathaus, Schulstraße 9, 63549 Ronneburg) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Ronneburg, den 27. April 2026
Gez.
Karin Jung
Gemeindewahlleiterin

