Pressemitteilungen: Gemeinde Ronneburg

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Gemeinde Ronneburg
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
Pressemitteilungen

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Bioabfall richtig entsorgen

icon.crdate30.04.2025

neue Bioabfallverordnung ab 01. Mai 2025

Zum 01.05.2025 tritt für alle einsammlungspflichtigen Städte und Kommunen oder Landkreise eine neue Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt darf nur sortenreiner, verrottbarer Biomüll eingesammelt werden.

Folgende Materialien dürfen in die Biotonne gegeben werden.

Aus der Küche: Gemüsereste, Salatreste, Obstschalen (auch von Südfrüchten), Essensreste, Brotreste, Backwaren, Eierschalen, Teebeutel, Teeblätter, Nussschalen, Kaffeesatz und -filter.

Aus dem Garten: Rasenschnitt, Laub, Baumnadeln, Wildkräuter, Strauch- und Heckenschnitt, Baumschnitt, Blumenerde ohne Töpfe, Moos, Fallobst, Blumen und Pflanzenreste, Ernterückstände, Sägemehl, Holzspäne von unbehandeltem Holz.

Diese Abfälle gehören nicht in die Biotonne: Plastiktüten, Biokunststoffbeutel bzw. sogenannte biologisch abbaubare Beutel, Gläser, Verpackungen, Einweggeschirr, Kaffee oder sonstige Kapseln, Korken, Jutesäcke, Kleintierstreu, Babywindeln, Verbandsmaterial, Bauschutt, Steine, Sand etc., Medikamente, Öl- und Farbreste, Batterien, Spritz- und Düngemittel, Chemikalien, Alufolie, Gummi, Asche, tote Tiere, Straßenkehricht, Sägemehl, Holzspäne von behandeltem Holz, Staubsaugerbeutel, Zigarettenstummel, Hygiene- und Kosmetikartikel, Hochglanzpapier, Pizzakartons, Hausmüll und Flüssigkeiten sowie Kot jeder Art.

Der Bioabfall wird zu Kompostierungsanlagen gebracht. Er bildet eine wertvolle Grundlage und Rohstoff für hochwertigen Kompost, der als fertiges Produkt hohen Anforderungen unterliegt und in Gärten oder in der Landwirtschaft in den Naturkreislauf wieder zurückgegeben wird. Deswegen ist es besonders wichtig, dass der Bioabfall richtig und sortenrein gesammelt wird. Sind größere Störstoffanteile im Bioabfall erkennbar - es reicht schon ein Anteil über 1 % in der Festmasse - wird dieser Kompostabfall an den Kompostierungsanlagen nicht abgenommen. Die Abholung, der Rücktransport und die Entsorgung wird kostenpflichtig den betroffenen Kommunen berechnet. Dieser Mehraufwand wird an die Bürgerinnen und Bürger in Form einer Gebührenerhöhung weitergegeben. Dies gilt unbedingt zu vermeiden. Entsprechend bitten wir Sie, bei der Entsorgung von Bioabfällen in die Komposttonne nur Material einzufüllen, was auch wirklich hineingehört. Um eine hohe sortenreine Einsammlungsquote zu erreichen, werden Kontrollen durchgeführt. Fehl befüllte Biotonnen können nicht abgefahren werden.

Für weitere Fragen steht ihnen Frau Scharfenorth, Tel. 06184-927612 oder sabine.scharfenorth@ronneburg.eu von der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.