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Weniger Bürokratie für Ihr Ehrenamt – Wegfall der Gaststätten-Anzeigepflicht
icon.crdate20.03.2026
Pressemitteilung
An alle Vereine, Stiftungen und ehrenamtlichen Initiativen in der Gemeinde Ronneburg
Wichtige Information:
Weniger Bürokratie für Ihr Ehrenamt – Wegfall der Gaststätten-Anzeigepflicht
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Aktive in unseren Ronneburger Vereinen und Initiativen,
das Ehrenamt ist das Herzstück unserer Gemeinde. Ob Sportfest, Feuerwehrjubiläum oder Adventsmarkt – Ihre Veranstaltungen bereichern das soziale Leben in Ronneburg maßgeblich. Umso mehr freuen wir uns, Ihnen heute eine gute Nachricht aus dem Hessischen Landtag übermitteln zu können.
Mit dem „Ersten Bürokratieabbaugesetz“ hat das Land Hessen beschlossen, ehrenamtliches Engagement spürbar zu entlasten.
Was ändert sich für Sie ab dem 23. Dezember 2025? Bisher mussten Sie Veranstaltungen, bei denen Speisen und Getränke gegen Entgelt abgegeben wurden, beim Ordnungsamt gemäß § 6 HGastG anzeigen. Diese Pflicht entfällt ersatzlos für alle nicht gewinnorientierten Organisationen. Das bedeutet für Sie:
- Weniger Papierkram: Keine schriftliche Anzeige mehr nötig.
- Keine Kosten: Da keine Bearbeitung erfolgt, fallen auch keine Verwaltungsgebühren mehr an.
Eigenverantwortung statt Meldepflicht Durch den Wegfall der Anzeige erhält die Gemeinde jedoch auch keine automatischen Informationen mehr über Ihre geplanten Feste. Damit entfällt die Weiterleitung an die Polizei, die Brandschutzaufsicht oder die Lebensmittelüberwachung.
Damit Ihre Veranstaltung ein voller Erfolg wird und Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen, bleibt unsere Bitte an Sie: Sprechen Sie bei größeren Events weiterhin mit uns.
Besonders bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen, Straßensperrungen oder Live-Musik in den Abendstunden empfehlen wir eine kurze, freiwillige Abstimmung mit unserem Ordnungsamt oder dem Ordnungsbehördenbezirk „Ronneburger Hügelland“.
So können wir Sie frühzeitig zu Themen wie Lärmschutz, Jugendschutz oder Sicherheit beraten und unliebsame Überraschungen während der Feier vermeiden.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihren unermüdlichen Einsatz für unsere Gemeinde und stehen Ihnen bei Fragen zu den neuen Regelungen gerne beratend zur Seite.
FAQ zur neuen Regelung in § 6 Satz 4 des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt

