Archiv: Gemeinde Ronneburg

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ronneburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ronneburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Rathaus & Service
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
Archiv

Hauptbereich

„Online Rathaus“ Ronneburg: Überblick über bereits digitalisierte Angebote

icon.crdate17.02.2020

Pressemitteilung der Gemeinde Ronneburg

Im Rahmen des sogenannten „Online-Zugangs-Gesetzes (OZG)“ sind die hessischen Kommunen verpflichtet, Behördengänge und Dienstleistungen auch digital anzubieten. So hat auch Ronneburg im Rahmen der Digitalisierungsstrategie begonnen Dienstleistungen auf der Homepage online anzubieten.

„Das Rathaus kann Stand zur Gemeindevertretersitzung am 06.02.2020 einiges im „Online-Rathaus“ anbieten, womit ein Behördengang entfallen kann“, freut sich Bürgermeister Andreas Hofmann (SPD) über die Angebote.

Folgende Prozesse im Standesamtswesen werden bereits online zur Verfügung gestellt und können auch online bezahlt werden:

  • Bestellung Geburtsurkunde
  • Bestellung Eheurkunde
  • Bestellung Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Bestellung Sterbeurkunde

Folgende Prozesse im Bereich Bürgerangelegenheiten werden bereits online zur Verfügung gestellt

  • Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünfte aus Gewerbezentralregister
  • Schadensmeldung Straßenbeleuchtung
  • Online Schadensmeldung Gemeinde Ronneburg

Folgende Prozesse im Meldewesen werden ab heute online zur Verfügung gestellt und können auch online bezahlt werden

  • Einfache Melderegisterauskunft
  • Einfache Meldebescheinigung
  • Beantragung Übermittlungssperre
  • Abmeldung einer Nebenwohnung

„Ein besonders Lob möchte ich in diesem Zusammenhang unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aussprechen. Die erhebliche Arbeit hinter den Kulissen sieht niemand und auch hier waren alleine für die nun aufgeführten Dienstleistungen einige Nüsse zu knacken“, ist der Bürgermeister dankbar für die geleistete Arbeit und verweist auf noch viele weitere Aktivitäten des Rathauses in der fortschreitenden Digitalisierung.

Persönlicher Kontakt:

„Natürlich stehen wir Ihnen auch persönlich gerne zur Verfügung, so dass die Online-Angebote nur eine Ergänzung zu unserer Arbeit sind“, erklärt Bürgermeister Hofmann, der online Angebote als wichtige Ergänzung der Dienstleistungsbereitschaft des Rathauses sieht, aber dennoch den persönlichen Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern wünscht. „Die Digitalisierung kann neue Hilfsmittel und Service-Erleichterungen bieten, aber nicht das persönliche Gespräch und den menschlichen Austausch ersetzen“, ist Bürgermister Andreas Hofmann überzeugt.