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Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 24.09.2020
icon.crdate21.09.2020
Am kommenden Donnerstag, 24.09.2020, findet im „Großen Saal“ des Jugendzentrums Ronneburg eine Sitzung der Gemeindevertretung um 20:00 Uhr statt. Wesentliche Tagesordnungspunkte sind neben üblichen formalen Punkten, die Vorlage des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 2021, die Einbringung einer neuen Gefahrenabwehrverordnung und der Hauptpunkt: Der Bericht des Gemeindebrandinspektors Christoph Ochs zur Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr im vergangenen Jahr 2019. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind unter Einhaltung des Corona-Hygiene-Konzeptes herzlich eingeladen.
Einmal im Jahr findet eine Begehung der Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr zur Information der Gemeindevertreter*innen und der Öffentlichkeit statt. Der Gemeindebrandinspektor Christoph Ochs stellt hierzu als Einführung in die Thematik den jeweiligen Bericht aus der Jahreshauptversammlung der Einsatzabteilung der freiwilligen Feuerwehr des Vorjahres vor. „Diese nun schon geübte Praxis stellt einen einheitlichen Informationsstand bei den Mandatsträgern einmal pro Jahr her und zeigt eine klare Wertschätzung der Gemeindevertreter*innen für die reichhaltige Arbeit, die „rund um“ und für das Brandschutzwesen geleistet wird“, erklärt Bürgermeister Andreas Hofmann (SPD) den Hintergrund dieses seit einen Jahren schon wiederkehrenden Tagesordnungspunktes. Bedingt durch das Corona-Hygiene-Konzept wird auf die Begehung verzichtet und dieses Jahr nur der Bericht vorgetragen.
Für die nahende Haushaltsberatung und die Waldbegehung am 24.09.2020 steht als nächster Tagesordnungspunkt die Vorlage des Forstwirtschaftsplanes 2021 an. Dieser soll in die Beratung des Haupt- und Finanzausschusses verwiesen werden und wird zuvor am kommenden Samstag, 24.09.2020, den Gemeindevertreter*innen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Plan sieht nächstes Jahr einen Überschuss von 13.600€ vor.
Letzter Tagesordnungspunkt ist die Einbringung und Vorlage einer Gefahrenabwehrverordnung, die ebenfalls zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss weitergeleitet werden soll. Hintergrund ist, dass zur rechtssicheren Ahnung spezieller Tatbestände durch das Ordnungsamt, immer auch eine genauere Definition in der Kommune erfolgen muss. „So sind nun Regeln aus Mustersatzungen und der Praxis der Nachbarkommunen zusammengetragen worden, die eigentlich dem gesunden Menschenverstand entsprechen. Beispiel Hunde: Hunde sind so zu führen, dass sie keine Gefahr für die Allgemeinheit sind“, berichtet der Bürgermeister ein Beispiel für die Notwendigkeit für diese auf Ronneburg bezogene Verordnung und der Relevanz im Rahmen von Ahndungen bei Verstößen. Darin enthalten wäre dann auch ein Grundsatz, dass ein Hundkot-Beutel zur Entsorgung von Hinterlassenschaften mitzuführen ist. Die vielen weiteren Tatbestände sind dann folgerichtig auch mit einem Bußgeldkatalog hinterlegt, der als Anlage Bestandteil der Verordnung ist.