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Ronneburg: Gemeindevertretung tagte am 24.09.2020: Bericht des Gemeindebrandinspektors 2019 & Neue Gefahrenabwehrverordnung eingebracht
icon.crdate25.09.2020
Am Donnerstag, 24.09.2020, 20:00 Uhr, tagte im „Großen Saal“ des Jugendzentrums Ronneburg die Gemeindevertretung der Gemeinde Ronneburg. Wesentliche Tagesordnungspunkte waren neben üblichen formalen Punkten, die Vorlage des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 2021, die Einbringung einer neuen Gefahrenabwehrverordnung und der Hauptpunkt: Der Bericht des Gemeindebrandinspektors Christoph Ochs zur Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr im vergangenen Jahr 2019.
Auch in 2020 folgte Gemeindevertretervorsitzender Jürgen Waitz (SPD) der seit einigen Jahren geübten Praxis den Gemeindebrandinspektor (GBI) Christoph Ochs mit seinem Bericht aus der Jahreshauptversammlung der Einsatzabteilung der freiwilligen Feuerwehr des Vorjahres zu hören. Normalerweise ist damit auch eine Begehung eines Feuerwehrhauses verbunden, auf die bedingt durch das Corona-Hygiene-Konzept verzichtet wurde.
Für die Vorbereitung der Waldbegehung am 26.09.2020 stand als nächster Tagesordnungspunkt die Vorlage des Forstwirtschaftsplanes 2021 an. Dieser wurde einstimmig in die Beratung des Haupt- und Finanzausschusses verwiesen und wird zuvor am kommenden Samstag, 26.09.2020, den Gemeindevertreter*innen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Plan sieht nächstes Jahr einen Überschuss von 13.600€ vor. Weiterhin gab Bürgermeister Andreas Hofmann (SPD) bekannt, dass der Gemeindevorstand mit dem Forstamt auf sinkende Holzmengen eingegangen ist. Die Brennholzmenge muss künftig von 750 Raummetern auf 550 Raummetern reduziert werden. Diese Frage soll bei der Waldbegehung am kommenden Samstag eingehend vorgestellt und beraten werden.
Letzter Tagesordnungspunkt war die Einbringung und Vorlage einer Gefahrenabwehrverordnung, die ebenfalls zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss einstimmig weitergeleitet wurde. Hintergrund ist die rechtssichere Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und die Transparenz der Regelungen und Bußgelder in der öffentlichen Beratung vor- und herzustellen.