Archiv: Gemeinde Ronneburg

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Clever Reach

Dies ist ein E-Mail-Marketingdienst.

Verarbeitungsunternehmen

CleverReach GmbH & Co. KG
Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Germany

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Analyse
  • Marketing
  • Tracking akzeptieren
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Übertragenes Datenvolumen
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • E-Mail-Adresse
  • Nutzungsdaten
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • CleverReach GmbH & Co. KG
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

office@datenschutz-nord.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_cleverreach
reCAPTCHA

Dies ist ein Dienst, der prüft, ob auf einer Site eingegebene Daten von einem Menschen oder von einem automatisierten Programm eingegeben werden.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Tracking akzeptieren
  • Bot-Schutz
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Browser-Sprache
  • Javascript-Objekte
  • Browser-Plug-Ins
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Auf der Seite verbrachte Zeit
  • Klickpfad
  • Besucherverhalten der Website
  • Benutzereingabe
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Daten werden gelöscht, sobald sie für die Bearbeitung nicht mehr benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_recaptcha
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ronneburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ronneburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Rathaus & Service
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
Archiv

Hauptbereich

Infrastruktur für die Zukunft: “Fibre to the home (FTTH)”- Glasfaser-Internetanschlüsse bis ins Haus möglich

icon.crdate20.01.2021

Ende des Jahres hatte Bürgermeister Andreas Hofmann (SPD) im Mitteilungsblatt die Beratung eines besonderen Zukunftsthemas für das neue Jahr 2021 in Aussicht gestellt: Glasfaser-Internetanschlüsse bis ins Haus seien möglich und ein Anbieter soll der Gemeindevertretung mit einem Konzept vorgestellt werden. Nun legt auch der Main-Kinzig-Kreis ein gefördertes Konzept vor, womit nun Ronneburg zwei Vorgehensweisen beraten kann. „Wir haben eine Vorgehensweise vorbereitet, Glasfaser-Anschlüsse und ein Glasfaser-Netz in Ronneburg mit einem Anbieter und unserer Bevölkerung zu erreichen. Dass nun für diese Zukunftstechnologie auch vom Main-Kinzig-Kreis angeboten wird, sind gute Nachrichten für Ronneburg. Wir werden beide Konzepte mit unseren Gremien beraten“, freut sich der Bürgermeister auf die Beratung dieses wichtigen Zukunftsthemas.

Ende des Jahres hatte Bürgermeister Andreas Hofmann (SPD) im Mitteilungsblatt die Beratung eines besonderen Zukunftsthemas für das neue Jahr 2021 in Aussicht gestellt: Glasfaser-Internetanschlüsse bis ins Haus seien möglich und ein Anbieter soll der Gemeindevertretung mit einem Konzept vorgestellt werden. Nun legt auch der Main-Kinzig-Kreis ein gefördertes Konzept vor, womit nun Ronneburg zwei Vorgehensweisen beraten kann. „Wir haben eine Vorgehensweise vorbereitet, Glasfaser-Anschlüsse und ein Glasfaser-Netz in Ronneburg mit einem Anbieter und unserer Bevölkerung zu erreichen. Dass nun für diese Zukunftstechnologie auch vom Main-Kinzig-Kreis angeboten wird, sind gute Nachrichten für Ronneburg. Wir werden beide Konzepte mit unseren Gremien beraten“, freut sich der Bürgermeister auf die Beratung dieses wichtigen Zukunftsthemas.

Die Gemeinde Ronneburg hat sich eine Tradition erarbeitet, die Modernisierung und den Ausbau von Internetverbindungen auch gegenüber Monopolisten durchzusetzen. Mit dem Vectoring-Ausbau, den die Kommune mit Hilfe einer Bundesförderung erreichte, konnte bis zum November 2019 eine deutliche Verbesserung für die Kommune und deren BürgerInnen erreicht werden. In den Ortsteilen Altwiedermus und Hüttengesäß konnte mit Hilfe der Telekom, das Netz auf 100 mbit/s erhöht werden. „Der Vorteil des Vecotring-Verfahrens ist die maximale Nutzung alter Kupferkabel, um teure Tiefbaukosten zu vermeiden. Der Nachteil des Vecotring-Verfahrens ist nach wie vor, dass mit immer größerer Entfernung des Empfängers zum Einspeisepunkt die Leistung aufgrund des Kupfer-Leitungswiderstands abnimmt“, erklärt Bürgermeister Andreas Hofmann die Hintergründe des 2019er Verfahrens. In Neuwiedermuß bietet die Firma YPLAY bis zu 300 mbit/s an, die ebenfalls in dem Verfahren als neuer Anbieter für Ronneburg mit eigener Infrastruktur gewonnen werden konnte.

„Für die Gesamtkommune war das 2019er-Ergebnis ein wichtiger Meilenstein. Aber allen Beteiligten war klar, dies ist nur der Auftakt zur nächsten Etappe und dem nächsten Schritt: Glasfaser-Kabel in den Ortslagen bis zu Ihnen nach Hause, die keine Leitungsverluste aufweisen!“, berichtet der Bürgermeister den Übergang zur nächsten Stufe, die „Fibre to the Home (FTTH)“ genannt wird und übersetzt „Glasfaser-Internetanschlüsse bis ins Haus/Anwesen“ bedeutet.

Die Gemeinde Ronneburg verfügt bereits über einen Kooperationspartner, welcher dem Gemeindevorstand Ende des Jahres 2020 vorgestellt wurde. Das Konzept und die Bereitschaft der Firma Yplay zum Ausbau wurde beraten und an die Gemeindevertretung zur Beratung weitergeleitet. Das Vorgehen sollte in die Beratung der ersten Sitzung der Gemeindevertretung im Jahre 2021 eingebracht und präsentiert werden. Ziel ist ein direkter Start des Vorhabens mit Information der BürgerInnen innerhalb des Jahres 2021, um schnell die Ausbau-Aktivitäten vornehmen zu können.

Nun hat der Main-Kinzig-Kreis am 23.01.2021 veröffentlicht, dass mit Hilfe der kreiseigenen Breitband GmbH eine Förderung akquiriert werden konnte, die den gesamten Main-Kinzig-Kreis mit einem FTTH-Ausbau fördert. Die Umsetzung ist in einem Zeitraum von fünf Jahren geplant. „Wir freuen uns, dass nun auch von Seiten des Main-Kinzig-Kreises eine Möglichkeit zum FTTH-Ausbau vorliegt und damit eine zusätzliche Chance besteht, dieses Ziel zu erreichen“, freut sich Bürgermeister Andreas Hofmann.

Beide Vorgehensweisen und Möglichkeiten sind nun zu beraten und deren Vor- und Nachteile von der Gemeindevertretung abzuwägen.

Bild: In der Ausgabe des Mitteilungsblattes 03/2020, die im Dezember veröffentlicht wurde, hatte der Bürgermeister schon die Beratung des wichtigen Standortfaktors hingewiesen.