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Öffentliche Steuermahnung
icon.crdate30.06.2021
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ronneburg
Die Gemeindekasse Ronneburg macht darauf aufmerksam, dass am 01. Juli 2021
u.a. folgende Steuer- und Gebührenverpflichtungen fällig waren:
Hundesteuer für 2021 Grundbesitzabgaben Jahreszahler
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 09. Juli 2021 an die Gemeindekasse Ronneburg zu zahlen.
Nach dem 09. Juli 2021 werden die fällig gewesenen Steuer- und Gebührenverpflichtungen im Wege des Verwaltungszwangsver-fahrens eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) folgende Säumniszuschläge erhoben: für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage gerechnet 1 von Hundert.
Wir bitten die Steuerpflichtigen, den genannten Zahlungstermin einzuhalten.
Ronneburg, den 01.07.2021
Gemeindekasse Ronneburg Engelhaupt Kassenverwalterin |

