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Schöffenwahlen 2023 für die Amtszeit 2024 bis 2028
icon.crdate03.04.2023
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ronneburg
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöff*innen und Jugendschöff*innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Gemeinde Ronneburg sucht insgesamt 4 ehrenamtliche Schöff*innen in allgemeinen Strafsachen sowie 2 Frauen und 2 Männer für das Jugendschöffenamt in Jugendstrafprozessen. Diese nehmen an einem Amtsgericht oder Landgericht als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teil.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache gut beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme öffentlicher Ämter führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter*innen, Rechtsanwält*innen, Polizeivollzugsbeamt*innen, Bewährungshelfer*innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener*innen sollen nicht zu Schöff*innen gewählt werden.
Schöff*innen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter*innen müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die Schöff*innen mitbringen müssen, können sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement ableiten. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöff*innen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen / einer Schöffin verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöff*innen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.
Schöff*innen sind mit den Berufsrichter*innen gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Gegen beide Schöff*innen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig, ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöff*innen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweise nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichter*innen müssen Schöff*innen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Während Schöff*innen in Strafsachen gegen Erwachsene mit auf der Richterbank sitzen, werden bei Jugendstrafsachen die Jugendschöff*innen hinzugezogen, sodass es sich um zwei unterschiedliche Ehrenämter handelt. Jugendschöff*innen sollten daher erzieherisch befähigt und pädagogisch erfahrene Personen sein.
Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Main-Kinzig-Kreises schlagen doppelt so viele Kandidat*innen vor, wie an Schöff*innen bzw. Jugendschöff*innen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöff*innen.
Freiwillige, die sich für das Jugendschöffenamt interessieren, haben Zeit, sich bis 06.04.2023 zu bewerben. Die Bewerbungsfrist für Schöffen im allgemeinen Strafrecht (gegen Erwachsene) endet am 21.04.2023.
Die Bewerbung ist zu senden an:
Gemeinde Ronneburg, Frau Sabine Scharfenorth, Schulstraße 9, 63549 Ronneburg oder per Mail an sabine.scharfenorth@ronneburg.eu
Ronneburg, 31.03.2023 Gemeindevorstand
gez.:
Andreas Hofmann
-Bürgermeister-