Archiv: Gemeinde Ronneburg

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Rathaus & Service
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
Archiv

Hauptbereich

Steuerbescheide 2024 für Grundbesitzabgaben

icon.crdate19.12.2023

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ronneburg

STEUERBESCHEIDE 2024 FÜR GRUNDBESITZABGABEN

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Messbeträge sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. §27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973, zuletzt geändert am 16.12.2022, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 vorläufig in der bisherigen Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer wird zusammen mit den Müllabfuhrgebühren vierteljährlich zu folgenden Terminen fällig:

15. Februar               15. Mai               15. August               15. November

Sobald sich Änderungen ergeben, werden neue Bescheide erteilt.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde angefochten werden.

Ronneburg, 22.12.2023

 gez. Engelhaupt

- Gemeindekasse -

 

Hundesteuerbescheide 2024

Für 2024 werden keine neuen Bescheide verschickt und es gelten die bisherigen Bescheide weiter. Die aktuellen Hundemarken verlieren ihre Gültigkeit erst am 31.12.2026.

Bitte beachten Sie die Fälligkeit: 01.07.2024!!!