Archiv: Gemeinde Ronneburg

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Rathaus & Service
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
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Öffentliche Steuermahnung

icon.crdate12.02.2024

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ronneburg

Die Gemeindekasse Ronneburg macht darauf aufmerksam, dass am

15. Februar 2024

folgende Steuer- und Gebührenverpflichtungen gemäß der aktuellen Grundbesitzabgabenbescheide fällig werden:

 

            Grundsteuer A und B                                 I. Quartal 2024

            Müllabfuhrgebühren                                  I. Quartal 2024

            Gewerbesteuervorauszahlung                 I. Quartal 2024

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens

29. Februar 2024

an die Gemeindekasse Ronneburg zu zahlen.

 

Nach dem 29. Februar 2024 werden die fällig gewesenen Steuer- und Gebührenverpflichtungen im Wege des Verwaltungszwangs- verfahrens eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) folgende Säumniszuschläge erhoben:

für jeden angefangenen Monat

vom Fälligkeitstag an gerechnet 1 von Hundert.

Wir bitten die Steuerpflichtigen, die Zahlungstermine einzuhalten.

 

Ronneburg, den 15.02.2024

Gemeindekasse Ronneburg
          Engelhaupt
    Kassenverwalterin