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Öffentliche Steuermahnung
icon.crdate12.02.2024
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ronneburg
Die Gemeindekasse Ronneburg macht darauf aufmerksam, dass am 15. Februar 2024 folgende Steuer- und Gebührenverpflichtungen gemäß der aktuellen Grundbesitzabgabenbescheide fällig werden:
Grundsteuer A und B I. Quartal 2024 Müllabfuhrgebühren I. Quartal 2024 Gewerbesteuervorauszahlung I. Quartal 2024 Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 29. Februar 2024 an die Gemeindekasse Ronneburg zu zahlen.
Nach dem 29. Februar 2024 werden die fällig gewesenen Steuer- und Gebührenverpflichtungen im Wege des Verwaltungszwangs- verfahrens eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) folgende Säumniszuschläge erhoben: für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an gerechnet 1 von Hundert. Wir bitten die Steuerpflichtigen, die Zahlungstermine einzuhalten.
Ronneburg, den 15.02.2024 Gemeindekasse Ronneburg |

