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Öffentliche Steuermahnung
icon.crdate27.06.2024
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ronneburg
Die Gemeindekasse Ronneburg macht darauf aufmerksam, dass am 01. Juli 2024
u.a. folgende Steuer- und Gebührenverpflichtungen fällig sind:
Hundesteuer für 2024 Grundbesitzabgaben Jahreszahler und Nachberechnungen
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 10. Juli 2024 an die Gemeindekasse Ronneburg zu zahlen.
Nach dem 10. Juli 2024 werden die fällig gewesenen Steuer- und Gebührenverpflichtungen im Wege des Verwaltungszwangsver-fahrens eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) folgende Säumniszuschläge erhoben: für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag gerechnet 1 von Hundert.
Wir bitten die Steuerpflichtigen, den genannten Zahlungstermin einzuhalten.
Ronneburg, den 29.06.2024
Gemeindekasse Ronneburg Engelhaupt Kassenverwalterin |

