Archiv: Gemeinde Ronneburg

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Rathaus & Service
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ronneburg

icon.crdate28.05.2015

Mit der Richtlinien der Europäischen Union vom 23.10.2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Hochwasserrisikomanagementpläne aufzustellen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen finden sich in den §§ 73 ff. Wasserhaushalsgesetz. Im Verfahren zur
Aufstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne ist auch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung anzuwenden.

Nach § 14i, 9Abs.1-1b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung i.V.m. § 73 Abs.3 S. 1 und Abs. 4 bis 7 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz ist die Öffentlichkeit zu beteiligen.

Der Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplanes für das Einzugsgebiet der Kinzig und der dazugehörige Umweltbericht der Strategischen Umweltprüfung liegen einen Monat lang, und zwar

vom 1. Juni 201 bis einschl. 1. Juli 2015

bei der Kreisverwaltung des Main Kinzig Kreises , Barbarossastr. 16-18 in 63571 Gelnhausen, Gebäude D, Raumnr. 003.026 (Anmeldung bei Herrn Weingärtner, Gebäude D, 1. Stock, D 01.022) während der Dienststunden

Montag bis Mittwoch 8 Uhr - 12:00 Uhr
13 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag 8 Uhr - 12:00 Uhr
13 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag 8 Uhr - 12 :00 Uhr

bei der Kreisverwaltung des Main-Kinzig-Kreises, Dörnigheimer Straße 1 in 63452 Hanau, Zulassungsstelle, Raumnr.00.007 (Anmeldung an der Information), während der Dienststunden

Montag 7 Uhr - 13 Uhr
Dienstag 10 Uhr - 18 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 7 Uhr – 13 Uhr
Freitag 7 Uhr – 11:30 Uhr

und

bei dem Kommunalen Center für Arbeit, Region Schlüchtern, Gartenstraße 5 in 36381 Schlüchtern, Raumnr.110 (Anmeldung über das Servicebüro, Raumnr. 101), während der Dienststunden

Montag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr – 15:00 Uhr

Mittwoch 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr – 15:00 Uhr

Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

für jede Person zur Einsicht aus.

Der Entwurf ist außerdem auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) unter der Adresse
http://www.hlug.de/start/wasser/hochwasser/hochwasserrisiko-managementplaene/kinzig.html

einsehbar. Dort ist nach Abschluss dieses Verfahrens auch der endgültige Hochwas-
serrisikomanagementplan zu finden.

Bedenken gegen den Entwurf bezw. Anregungen hierzu sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Auslegung, also bis spätestens den 1. August 2015 bei den auslegenden Stellen oder beim Regierungspräsidium Darmstadt – Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt-,Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt am Main schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären.

Für den Hochwasserrisikomanagementplan für das Einzugsgebiet der Kinzig besteht gemäß § 14 b Abs. 1 Nr. 1 i.V. mit Anlage 3 Nr. 1.3 des UVPG die Pflicht zu einer Strategischen Umweltprüfung gemäß §§ 14 a ff. UVPG.

Für die Aufstellung des Hochwasserrisikomanagementplanes für das Einzugsgebiet der Kinzig isrt das Regierungspräsidium Darmstat, Abteilung Arbeitsschutz und Umwlet Frankfurt, Dezernat 41.2 (Oberflächengewässer) zuständig.

Auskünfte zum Verfahren, insbesondere zu der stattfindenden Öffentlichkeitsbeteiligung erteilen
Herr Charissé (Tel.:069/2714-3938; Mail: thomas.charise(@)rpda.hessen.de) und
Frau Geselle (Tel.: 069/2714-3910; Mail: elisabeth.geselle(@)rpda.hessen.de).

Der Hochwasserrisikomanagementplan enthält

  • die Hochwassergefahrenkarten mit der Angabe, wo cas Hochwasser bei welchem Hochwasserereignis wie hoch sehen wird,
  • die Hochwasserrisikokarten mit der Angabe, welche Rechtsgüter bei diesem Hochwasserereignissen betroffen sein werden,
  • die Maßnahmensteckbriefe mit der Angabe, welche einzelnen Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vorgeschlagen werden , sowie
  • den eigentlichen Managementplan, der eine Darstellung des Einzugsgebietes der Kinzig, eine Bewertung und Beschreibung der Hochwassergefahr und des Hochwasserrisikos und die Hochwasserrisikomanagementplanung enthält.


Mit der jetzigen Offenlegung wird den Bürgerinnen und Bürgern eine formelle und umfassende Gelegenheit geboten, sich zu dem Entwurf des Planes zu äußern sowie Anregungen und Bedenken vorzubringen.

Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden vom Regierungspräsidium Darmstadt geprüft und gegebenenfalls in den endgültigen Plan eingearbeitet, bevor dieser durch Veröffentlichung in Kraft gesetzt wird.

Ronneburg, den 21. Mai 2015

Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt