Archiv: Gemeinde Ronneburg

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Rathaus & Service
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
Archiv

Hauptbereich

Interkommunale Zusammenarbeit

icon.crdate17.03.2017

Gemeinsame Pressemitteilung der Gemeinden Großkrotzenburg, Gründau, Linsengericht und Ronneburg:

Interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinden Großkrotzenburg, Gründau, Linsengericht und Ronneburg: Gemeinsame Beschaffungsaktion beschert gute Konditionen beim Projekt „Rechnungsworkflow“


Gemeinsame Pressemitteilung der Gemeinden Großkrotzenburg, Gründau, Linsengericht und Ronneburg:


Vier Gemeinden haben sich zusammengefunden, um gemeinsam eine Beschaffungsaktion durchzuführen und einen aktuellen Bedarf zu stillen. Großkrotzenburg, Gründau, Linsengericht und Ronneburg haben bei dem auf Kommunen spezialisierten Softwareanbieter „ekom 21“ angeklopft und ein Softwareprogramm erworben, welches das kommunale Haushaltssystem ergänzt und die Rechnungen digitalisiert. Anschließend erfolgt der Rechnungslauf in den Rathäusern ausschließlich digital, womit Arbeitsschritte eingespart werden sowie absolut rechtssichere Vorgänge für das Rechnungsprüfungsamt und eine Archivierung wichtige Bestandteile sind.


Gemeinsam haben die Kommunen Großkrotzenburg, Gründau, Linsengericht und Ronneburg einen sogenannten Rechnungsworkflow als „Pilotprojekt“ angeschafft. Im Rahmen der gemeinsamen Anschaffung konnten verbesserte Konditionen und auch Zusatzleistungen erreicht werden. „Die Anschaffung und Implementierung eines solchen Systems ist eine herausragende Leistung. Der Vorteil des neuen Systems zielt in Richtung unserer Haushaltssysteme, d.h. beides ist miteinander verknüpft und spart so Arbeitsschritte ein. Zudem erreichen wir bzgl. des Rechnungsprüfungsamts ein absolut rechtssicheres System und eine Archivierung. Auch für die Zukunft rüsten wir uns damit, denn es soll ja europaweit ein vollständig digitaler Rechnungsstellungs-Kreislauf erreicht werden“, erklären die Bürgermeister der vier Kommunen, Thorsten Bauroth, Gerald Helfrich, Albert Ungermann und Andreas Hofmann. Ihr Dank gilt allen beteiligten kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich für diese wesentliche Änderung engagieren.