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Burg Ronneburg: "Landesregierung will Burg nicht zur A-Kategorie aufwerten"
icon.crdate08.06.2017
Fotowettbewerb soll Gegenbeweis antreten
In der Auseinandersetzung um die Windkraftvorrangflächen im Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) hatte Ronneburgs Bürgermeister Andreas Hofmann (SPD) den Landtagsabgeordneten Christoph Degen (SPD) gebeten, mit Hilfe einer „Kleinen Anfrage“ die Landesregierung zum Thema Denkmalschutz und Kategorisierung der Burg Ronneburg zu befragen. Ziel der „Kleinen Anfrage“ war herauszufinden, warum die Burg Ronneburg im TPEE nur als B-Kategorie geführt wird. Ronneburgs Gemeindeparlament, der Gemeindevorstand und der Bürgermeister sehen das Wahrzeichen der Kommune nicht genügend im TPEE gewürdigt. „Mit den vier geplanten Windkraftvorrangflächen um Ronneburg und die Burg herum, kann man den Eindruck gewinnen, dass die Burg von Windkraftanlagen umstellt und verhaften werden soll. Auch die touristische Bedeutung der Burg Ronneburg wird von der Landesregierung nicht anerkannt. Man möchte die Ronneburg nicht mit der fälligen A-Kategorisierung werten“, berichtet der Bürgermeister nach Lektüre der Post aus Wiesbaden enttäuscht. Nach wie vor macht die Landesregierung die Kriterien zur Kategorisierung von Denkmälern nicht transparent. „Die Beantwortung der Fragen ergibt keine schlüssige Begründung, warum die Burg Ronneburg keine A-Kategorisierung verdient. Wir fühlen hier eine klare Ungleichbehandlung, denn die Burg Ronneburg ist eine weithin sichtbare Landmarke, welche weithin in der Region sichtbar ist“, führt Bürgermeister Andreas Hofmann weiter aus. Mit Hilfe eines Fotowettbewerbs möchte Ronneburgs Bürgermeister nun den Gegenbeweis antreten. Der Bürgermeister ruft alle interessierten (Landschafts-)Fotografen dazu auf, Bilder der Burg Ronneburg aus größerer Entfernung zu machen. Das Bild, welches den ersten Platz erhält, wird mit 100€ prämiert. Für den zweiten Platz werden 50€ und für den dritten Platz 25€ ausgelobt. Einsendeschluss ist der 23.06.2017, Mail-Adresse ist: gemeinde(@)ronneburg.eu, Stichwort „Fotowettbewerb“. Die Bilder sollen das Ziel verfolgen, die Landmarke Ronneburg aus den verschiedensten Blickwinkeln deutlich zu machen.
Zur Erläuterung im TPEE-Entwurf: Die B-Kategorisierung weist das Merkmal „regionale Bedeutung“ mit einem 2 Kilometer-Radius, eine A-Kategorisierung weist das Merkmal „überregionale Bedeutung“ mit einem 5 Kilometer-Radius aus. Nun wird es spannend, denn auf Seite 62 der TPEE-Erläuterungsmatrix für die Kategorisierung von Denkmälern wird explizit von einem „Schutzradius“ gesprochen, in der Erläuterung der „Kleinen Anfrage“ spricht die Landesregierung nur von Prüfradien. „Was gilt denn nun? Wir verstehen hinter den Radien klare Schutzzonen, um die Denkmäler nicht visuell zu überfrachten“, fordert Bürgermeister Hofmann eine Klärung der Frage und eine Anerkennung der herausragenden auch optischen Bedeutung der Burg Ronneburg.
Auch ist zu hinterfragen, warum die Landesregierung die „Radien“ reduziert hat. Schließlich geht aus der Kleinen Anfrage der Ursprung des Verfahrens hervor, welches die AG Städtebau der Vereinigung der Denkmalpfleger der Bundesrepublik Deutschland (VdL) erstellt hat. In den dort festgehaltenen Radien für bedeutende Denkmäler ist die A-Kategorie mit 20 Kilometern und die B-Kategorie mit 10 Kilometern beziffert. „Hier muss die Frage gestellt werden, wer hat die Entscheidung getroffen, von dem Verfahren in Hessen abzuweichen?“, hinterfragt der Bürgermeister die Vorgehensweise und fordert Aufklärung.

