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Öffentliche Bekanntmachung
icon.crdate14.12.2017
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetz
Aufstellung des Lärmaktionsplans der 3. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt;
Straßenverkehr und Ballungsräume sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken
Hier : Erste Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach § 47 d Abs.2 und 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag) der Haupteisenbahnstrecken über 30.000 Züge im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach u und Wiesbaden alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Lärmkarten für
• die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr,
• die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und
• die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern
sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder laerm.hesen.de abrufbar.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Darmstadt das Regierungs-präsidium Darmstadt.
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartieren Lärmquellen, als auch an nicht lärmkartierten Straßen, einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit auf ruhige Gebiete hinzuweise, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll. Die Eingabe kann auf der Online-Beteiligungsseite der hessischen Regierungspräsidien: www.beteiligung-lap-hessen.de, alternativ ach per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen oder Vorschläge auch schriftlich über die Gemeindeverwaltung Ronneburg, Schulstraße 9, 63549 Ronneburg bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt bis zum 31. Januar 2018 eingereicht werden.
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstr. 1 – 3
64278 Darmstadt