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SEPA - Umstellung zum 1. Februar 2014
Wie wir bereits mehrfach im vergangenen Jahr mitgeteilt haben, löst das SEPA Lastschrift Mandat die bisherigen deutschen Formen der Einzugsermächtigung und des Abbuchungsauftrags ab.
Damit wir ab dem 1. Februar auch weiterhin die fälligen Forderungen einziehen können, benötigen wir dazu ein rechtsgültiges SEPA-Lastschaft-Mandat (unterschriebene SEPA-Ermächtigung des aktuellen Kontoinhabers). Nur wenn uns dieses vorliegt, können wir den Einzug vornehmen, selbst wenn uns die Kontendaten bereits vorliegen.
Allen Jahresbescheiden, bei denen diese Ermächtigung noch nicht vorliegt, haben wir ein entsprechendes Formular beigefügt.
Bitte füllen Sie es aus und geben es umgehend an die Gemeindekasse zurück. Nur so können wir sicherstellen, dass keine größeren Rückstände entstehen.
Die Frist für die Abbuchung zum 15.02.2014 ist bereits der 31. Januar 2014.
Wir bitten um Beachtung!
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!
- Petra Engelhaupt
Gemeindekasse
Tel.: 0049 6184 9276-16 - Katharina Kunz
Steueramt
Tel.: 0049 6184 9276-25