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Weitere Infos zur Wahl beim Landeswahlleiter.
Wahl des Hessischen Landtages am 08.10.2023
Beantragung des Wahlscheins
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
anlässlich der Durchführung der Wahl des hessischen Landtages haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Wahlbenachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 17.09.2023 zugestellt. Briefwahlunterlagen können ab dem 28.08.2023 beantragt werden.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt