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Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
anlässlich der Durchführung der Wahl des 21. Bundestages am 23. Februar 2025 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal innerhalb der Gemeinde über das Internet zu beantragen.
Für eine Stimmabgabe müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Wahlbenachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 13.01.2024 spätestens am 18.07.2025 zugestellt. Die Ausgabe von Briefwahlunterlagen kann jedoch erst ab der 6. Kalenderwoche erfolgen.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.