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Korruptionsbekämpfung bei der Gemeinde Ronneburg
Die Gemeinde Ronneburg und ihre Beschäftigten sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Dazu gehört es auch jede Form von Korruption innerhalb der Gemeindeverwaltung zu bekämpfen.
Was ist Korruption?
Das Wort Korruption ist gesetzlich nicht konkret definiert. Im juristischen Sinn ist Korruption der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer nichtwirtschaftlichen Organisation mit der Zielsetzung für sich oder andere einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption umschreibt damit in erster Linie die Straftatbestände: Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung, also sowohl Aktivitäten des/der „Gebenden“, als auch des/der „Vorteilsnehmenden“.
Korruption ist
· der Missbrauch einer amtlichen Funktion oder eines politischen Mandats
· auf Veranlassung oder Eigeninitiative
· zur Erlangung bzw. Anstreben eines Vorteils für sich oder Dritte
· mit Eintritt oder Erwartung eines Schadens oder Nachteils für andere
· ggf. unter Geheimhaltung/Verschleierung der Machenschaften.
Zu den klassischen Straftatbeständen der Korruption zählen insbesondere:
- Vorteilsnahme, § 331 StGB
- Bestechlichkeit, § 332 StGB
- Vorteilsgewährung, § 333 StGB
- Bestechung, § 334 StGB
Die weit überwiegende Mehrheit der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - und somit auch die der Gemeindeverwaltung Ronneburg - nehmen ihre Verpflichtung zur uneigennützigen und unparteiischen Erfüllung ihrer Aufgaben sehr ernst. Unabhängig von Strafvorschriften ist auch bei der Gemeindeverwaltung Ronneburg eine uneigennützige und auf keinen persönlichen Vorteil bedachte Führung der Dienstgeschäfte wesentliche Grundlage der Arbeit im Dienste der Bürgerinnen und Bürger.
Um dauerhaft sicherzustellen, dass korruptes Verhalten bei der Gemeinde Ronneburg keine Chance hat, ergreift die Gemeinde darüber hinaus Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung. Wir wollen handeln, bevor Korruption entsteht. Neben Präventionsmaßnahmen wie der Schulung unserer Beschäftigten gehört dazu auch, Hinweisen auf korruptionsgefährdete Bereiche oder mögliche Korruptionsfälle nachzugehen.
Sie haben einen Korruptionsverdacht? Handeln Sie!
Staatsanwaltschaft oder Polizei
Wenn Sie als Bürgerin oder Bürger unserer Gemeinde Hinweise auf Korruption geben wollen, können Sie sich hierzu jederzeit an die Strafverfolgungsbehörden, also Staatsanwaltschaft oder Polizei, wenden. Insbesondere wenn Sie einen konkreten Verdacht haben, dass strafbares Verhalten bei gemeindlichen Beschäftigten oder Dritten vorliegt, sollten Sie sich umgehend an die Staatsanwaltschaft oder Polizei wenden. So ist auch eine unabhängige Untersuchung sichergestellt.
Kommunalaufsicht
Darüber hinaus wacht die Kommunalaufsicht darüber, dass die Gemeindeverwaltung Ronneburg Recht und Gesetz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beachtet. Die zuständige Kommunalaufsicht erreichen Sie unter der Kontaktadresse Main-Kinzig-Forum Kommunalaufsicht, Barbarossastraße 16-24 in 63571 Gelnhausen.
Anti-Korruptionsbeauftragter
Zusätzlich verfügt die Gemeinde Ronneburg über eine Antikorruptionsbeauftragte. Sie können die Antikorruptionsbeauftragte unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Antikorruptionsbeauftragte Frau Andrea Sommer, Schulstraße 9 in 63549 Ronneburg; Tel: 06184/927618
Der Antikorruptionsbeauftragten obliegen im Wesentlichen folgende Aufgabenstellungen:
- Erarbeitung und Weiterentwicklung des internen Handbuch Korruptionsprävention und Compliance zur Korruptionsprävention
- Zentrale Kontaktstelle für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Unternehmen sowie die Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen der Korruptionsbekämpfung und -prävention
- Beratung und Aufklärung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Vorgesetztenebene und der Dienststellenleitung in allen Fragen der Korruptionsprävention
- Mitwirkung beim Aufbau, der Fortschreibung und Weiterentwicklung interner Kontrollmechanismen und Anweisungen zur Korruptionsprävention
- Einleitung und Koordinierung der Aufklärungsarbeit bei Korruptionsvorwürfen
- Zusammenarbeit mit den Strafermittlungsbehörden.
Der Antikorruptionsbeauftragte soll also vor allem präventiv wirken und gegebenenfalls Hinweise für Präventionsmaßnahmen gegen Korruption, die sie aufgrund von Erkenntnissen aus ihrer Tätigkeit gewinnt, an den Behördenleiter weitergeben.
Die Bestellung eines Antikorruptionsbeauftragten wird zwar von den Aufsichtsbehörden verlangt. Es fehlt aber an einer gesetzlichen Grundlage. Die Antikorruptionsbeauftragte der Gemeinde Ronneburg verfügt deshalb über keine eigenen, besonderen Befugnisse.
Jedoch soll durch die Beauftragte auch eine Lücke im System der Korruptionsbekämpfung geschlossen werden. So kommt es immer wieder vor, dass es Menschen gibt, die Kenntnis von Korruption in Firmen, Betrieben, Organisationen oder eben der Verwaltung haben, sich aber nicht trauen, dies der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Oft möchten diese Menschen anonym bleiben, weil sie Nachteile für sich befürchten. Anonyme Hinweise an Polizei und Staatsanwaltschaft leiden aber darunter, dass keine Nachfragen zum Sachverhalt möglich sind.
In diesen Ausnahmefällen können Sie auch der gemeindlichen Antikorruptionsbeauftragten anonym, vertrauliche Mitteilungen machen, aus denen sich der Verdacht von Korruption oder anderen schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Gemeinde ergeben. Für Sie als Hinweisgeber entstehen hierbei keine Kosten.
Um falsche Verdächtigungen oder üble Nachrede zu verhindern, wird der Sachverhalt durch die Antikorruptionsbeauftragte sehr sorgfältig geprüft. Wenn sich ein entsprechender Anfangsverdacht für ein Korruptionsdelikt ergibt, leitet die Antikorruptionsbeauftragte den Vorgang zu weitergehenden Ermittlungen zwingend an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft weiter.
Beachten Sie: Die Antikorruptionsbeauftragte der Gemeinde Ronneburg ist gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zur Verschwiegenheit berechtigt. Sie muss alle Informationen, die ihr bekannt werden, im Falle eines Anfangsverdachts auch an Polizei oder Staatsanwaltschaft weitergeben.
Kontaktaufnahme zur Anti-Korruptionsbeauftragten
Jeder kann sich bei einem Korruptionsverdacht an die Antikorruptionsbeauftragte wenden.
Für alle Beschäftigten der Gemeinde Ronneburg gelten die Verwaltungsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung in der hessischen Landesverwaltung.