Ortsgericht: Gemeinde Ronneburg

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Rathaus & Service
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
Ortsgericht

Hauptbereich

Ortsgericht Ronneburg

Eine kleine Übersicht über das Ortsgericht Ronneburg 

Was ist ein Ortsgericht?

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde ist das jeweilige Amtsgericht (= Hanau).

Welche Aufgaben hat das Ortsgericht?

Ortsgerichte beglaubigen Unterschriften und Abschriften, zeigen dem Amtsgericht Sterbefälle an, sichern Nachlässe (wenn kein Erbe vorhanden ist) und führen unabhängige amtliche Wertschätzungen von Immobilien durch. Hierzu zählen beispielsweise unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen, die jedoch innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Ronneburg liegen müssen.

Wer arbeitet mit?

Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtsvorsteher und mindestens vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Alle Mitglieder müssen im jeweiligen Ort leben und werden auf Vorschlag der Gemeinde und durch Wahl der Gemeindevertretung von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts ernannt. Die Amtsdauer beträgt zehn Jahre und fünf Jahre bei Mitgliedern, die älter als 70 Jahre sind.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

  •           Beglaubigung einer Unterschrift :   7,50 €
  •           Beglaubigung der Abschrift einer Urkunde (bis zu 3 Seiten) :   4,-- € (jede weitere Seite 0,70 €)

          Schätzungen von Immobilien. Bei einem geschätzten Gesamtwert einer Immobilie

  •           von 250.000,-- € beträgt die Gebühr rund 230,-- €;
  •           bei 500.000,-- € fällt eine Gebühr von rund 420,-- € an.

Ab 01.01.2023 ändern sich die Gebühren wie folgt:

Beglaubigung einer Unterschrift :   7,50 €
die Gebühren für Schätzungen nach § 18 Ortsgerichtsgesetz
bis   10.000 €            43,50 €
bis   25.000 €            58,00 €
bis   50.000 €            86,50 €
über 50.000 € erhöht sich die Gebühr je angefangene 10.000 € um je 7,50 €

 

Was passiert bei einem Ortstermin?

Die Ortsgerichtsmitglieder besichtigen und vermessen das zu schätzende Objekt. Im Anschluss wird dem Eigentümer eine amtliche Schätzungsurkunde übersandt. 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier!         

Mitglieder des Ortsgerichtes Ronneburg

Ortsgerichtsvorsteher:

  • Reinhold Rudel Telefonnummer: 06184 900333

stellv. Ortsgerichtsvorsteher:

  • Andreas Hofmann
  • Dieter Ertl

Ortsgerichtsschöffen:

  • Heidrung Henz
  • Heinz Habermann