Ortsgericht: Gemeinde Ronneburg

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Rathaus & Service
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
Ortsgericht

Hauptbereich

Sprechzeiten des Ortsgerichts

Die Sprechzeiten werden im Pavillon des Rathauses abgehalten.

Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter Ortsgericht_Ronneburg(@)email.de oder Telefonnummer: 01728711718 gebeten.

 

Montags im 14-tägigen Wechsel

10:30 Uhr bis 11:30 Uhr

15:30 Uhr bis 16:30 Uhr

 

Anfragen außerhalb der Sprechzeiten senden Sie bitte an Ortsgericht_Ronneburg(@)email.de.

Das Ortsgericht wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Weitergehende allgemeinde Informationen über die Ortsgericht in Hessen finden Sie hier: www.ortsgericht.de

 

Ortsgericht Ronneburg

Eine kleine Übersicht über das Ortsgericht Ronneburg 

Was ist ein Ortsgericht?

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde ist das jeweilige Amtsgericht (= Hanau).

Welche Aufgaben hat das Ortsgericht?

Ortsgerichte beglaubigen Unterschriften und Abschriften, zeigen dem Amtsgericht Sterbefälle an, sichern Nachlässe (wenn kein Erbe vorhanden ist) und führen unabhängige amtliche Wertschätzungen von Immobilien durch. Hierzu zählen beispielsweise unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen, die jedoch innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Ronneburg liegen müssen.

Wer arbeitet mit?

Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtsvorsteher und mindestens vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Alle Mitglieder müssen im jeweiligen Ort leben und werden auf Vorschlag der Gemeinde und durch Wahl der Gemeindevertretung von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts ernannt. Die Amtsdauer beträgt zehn Jahre und fünf Jahre bei Mitgliedern, die älter als 70 Jahre sind.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

  •           Beglaubigung einer Unterschrift :   7,50 €
  •           Beglaubigung der Abschrift einer Urkunde (bis zu 3 Seiten) :   4,-- € (jede weitere Seite 0,70 €)

          Schätzungen von Immobilien. Bei einem geschätzten Gesamtwert einer Immobilie

  •           von 250.000,-- € beträgt die Gebühr rund 230,-- €;
  •           bei 500.000,-- € fällt eine Gebühr von rund 420,-- € an.

Ab 01.01.2023 ändern sich die Gebühren wie folgt:

Beglaubigung einer Unterschrift :   7,50 €
die Gebühren für Schätzungen nach § 18 Ortsgerichtsgesetz
bis   10.000 €            43,50 €
bis   25.000 €            58,00 €
bis   50.000 €            86,50 €
über 50.000 € erhöht sich die Gebühr je angefangene 10.000 € um je 7,50 €

 

Was passiert bei einem Ortstermin?

Die Ortsgerichtsmitglieder besichtigen und vermessen das zu schätzende Objekt. Im Anschluss wird dem Eigentümer eine amtliche Schätzungsurkunde übersandt. 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier!      

Mitglieder des Ortsgerichtes Ronneburg

Ortsgerichtsvorsteher:

  • Marcel Daumke

stellv. Ortsgerichtsvorsteher:

  • N.N.
  • Dieter Ertl

Ortsgerichtsschöffen:

  • Heidrun Henz
  • Stephan Fußhoeller
  • Gerhard Reuter