Einwohnermeldewesen: Gemeinde Ronneburg

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ronneburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Rathaus & Service
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
Einwohnermeldewesen

Hauptbereich

Sehr verehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

Hier haben Sie ganz bequem und einfach die Möglichkeit die nachfolgenden Dienste online zu nutzen.

Sie benötigen dafür einen gültigen Personalausweis mit der Online-Ausweisfunktion und/oder das Bürger- und Servicekonto des Landes Hessen.

Für die Verarbeitung Ihrer Wünsche benötigen wir folgende Daten:

  • Anrede
  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum oder
  • Anrede
  • Familienname
  • Vorname 
  • ehemalige Anschrift sowie den
  • Namen der Kommune, in der Sie Ihre Anfrage stellen möchten.

Hinweise zur Datenverarbeitung

Hier finden Sie die Hinweise zur Datenverarbeitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben sich für die Nutzung eines Online-Verfahrens zur Beantragung einer Behördenleistung entschieden. Allein durch den Aufruf und die Nutzung unserer Website entstehen Daten, die wir verarbeiten. Alles hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website. Hier erläutern wir Ihnen, wie wir mit den Daten verfahren, die wir speziell für die Erbringung der von Ihnen gewünschten Behördenleistung benötigen.

Wir fragen bei Ihnen zum einen Daten ab, die wir für die Bearbeitung Ihres Antrags unbedingt benötigen. Die entsprechenden Felder sind als Pflichtangaben gekennzeichnet. Zum anderen haben Sie die Möglichkeit, uns Daten zu übermitteln, die Ihrem Komfort dienen. Solche Angaben sind rein freiwillig und wir erbringen die Leistung auch ohne diese Informationen.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist der

Gemeindevorstand der Gemeinde Ronneburg
Bürgerbüro
Schulstraße 9
63549 Ronneburg

Telefon: Telefonnummer: +49 (0)6184 9276-19

E-Mail:   karin.jung(@)ronneburg.eu

 

Der Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Ronneburg ist wie folgt erreichbar:

de-bit Computer-Service GmbH
Seestraße 11
63571 Gelnhausen

Telefon: Telefonnummer: + 49 (0) 6051 916751800

E-Mail: datenschutz(@)de-bit.de

 

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Der Zweck der Verarbeitung ist die Bearbeitung Ihres Antrages. Ihre Angaben werden ggf. zur Aktualisierung des Wählerregisters genutzt.

Die Möglichkeit, Anträge auf elektronischem Weg zu stellen, ist im Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) geregelt. Wir verarbeiten Ihre Daten aufgrund der gesetzlichen Pflicht, die uns als Behörde in diesem Gesetz auferlegt sind (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) sowie aufgrund öffentlichen Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO).

Empfänger und Herkunft Ihrer Daten

Einige der Verfahren, die wir Ihnen online anbieten, erfordern die Weitergabe Ihrer Daten an andere Stellen. Wenn Sie uns einen Zuzug aus einer anderen Gemeinde mitteilen oder den Status von Haupt- und Nebenwohnung verändern, informieren wir die zuständige Meldebehörde Ihres bisherigen bzw. alternativen Wohnsitzes. Zwischen den beteiligten Meldeämtern findet dann ein Datenabgleich statt. So werden uns Auskunfts- und Übermittlungssperren, die bereits bei Ihrer bisher zuständigen Gemeinde gespeichert waren, mitgeteilt, um Ihnen eine erneute Beantragung zu ersparen.

Die Meldung über Verlust eines Ausweispapieres melden wir der Polizei, damit diese dieses Dokument sperren lässt und zur Sachfahndung ausschreiben kann. Die Sperrliste wird von einer im öffentlichen Auftrag handelnden Stelle zentral geführt; daher leitet die Polizei Ihre Daten an den Betreiber der Sperrliste weiter.

Sofern eine Gebühr und/oder ein Entgelt für die Leistung fällig wird, nutzen Sie Daten von Drittanbietern, bei denen Sie sich entsprechend anmelden müssen. Die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten werden daher nicht von uns, sondern von Ihnen selbst an diese Anbieter übermittelt. Wir empfehlen Ihnen, die Datenschutzerklärung des jeweiligen Diensteanbieters zu lesen.

Dauer der Speicherung

Die für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Daten werden unmittelbar nach Abschluss Ihres Antrages gelöscht. Wenn Sie eine Übermittlungssperre beantragen, speichern wir diese Daten bis zu Ihrem Widerruf der Sperre bzw. bis zur Erledigung durch Abmeldung ins Ausland oder Tod.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht zu erfahren, welche Daten wir über Sie verarbeiten. Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt feststellen, dass die Daten, die wir über Sie verarbeiten fehlerhaft sind, haben Sie das Recht auf Berichtigung. Wir bitten Sie ausdrücklich, uns solche Fehler mitzuteilen, da auch wir an einem korrekten Datenbestand interessiert sind.

Weitergehende Rechte, die die Datenschutzgrundverordnung Ihnen zubilligt, sind an Voraussetzungen geknüpft, die im vorliegenden Fall nicht erfüllt sind. Daher können Sie sich weder auf das Recht auf Löschung, noch auf das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung berufen und auch das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit können in diesem Verarbeitungszusammenhang nicht ausgeübt werden.

Sofern die Behörde bei der Erledigung Ihres Antrages keinen Entscheidungsspielraum hat, kann Ihr Antrag eine automatisierte Entscheidung nach sich ziehen.

Verstößt die Verarbeitung Ihrer Meinung nach gegen Datenschutzregeln, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Diese Beschwerde können Sie bei jeder Datenschutzaufsichtsbehörde in der EU einlegen – zielführend ist aber, die für Hessen zuständige Stelle einzubeziehen:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: Telefonnummer: +49 (0)611 1408 – 0
E-Mail:   poststelledatenschutz.hessen.de


Dieses Informationsschreiben kann von uns jederzeit an eine veränderte Rechtslage angepasst werden, ohne dass wir Sie hierüber ausdrücklich informieren. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Seite immer wieder aufzurufen.

Stand: Juli 2019

Abmeldung einer Nebenwohnung

Änderung der Nebenwohnung in Hauptwohnung oder umgekehrt

Beantragung einer Auskunftssperre

Einfache Meldebescheinigung

Erweiterte Meldebescheinigung

Einfache Melderegisterauskunft

Übermittlungssperren beantragen

Melderegisterauskünfte für privatrechtliche Kunden (sonstige öffentliche Stellen, juristische Personen)

Hier geht es zum Portal für die einfache automatisierte Melderegisterauskunft nach & 49 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG). Dort erhalten Sie weitere Informationen über die digitale Meldeauskunft sowie die Möglichkeit zur Teilnahme durch Registrierung am Verfahren civex-m.

     

Voranmeldung einer Nebenwohnung

Voranmeldung eines Umzuges (innerhalb Ronneburg)

Voranmeldung eines Zuzuges von außerhalb