Kreis-, Landes- und Bundesweite Online-Dienste: Gemeinde Ronneburg

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ronneburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ronneburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Rathaus & Service
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
Kreis-, Landes- und Bundesweite Online-Dienste

Hauptbereich

Bauanträge

Als genehmigende Behörde ist der Main-Kinzig-Kreis zuständig.

Mit Ihrem Klick finden Sie alles rund ums Bauen, wie Bauvorschriften, Bauvorlagenerlass, usw.

Kontakt:

Main-Kinzig-Kreis
Bauordnungsamt
Postfach 1465
63569 Gelnhausen

Email: Bauaufsicht(@)mkk.de

   

Baumfällgenehmigung

Möchten Sie einen Baum fällen?

Die Fällung eines Baumes innerorts bedarf keiner Genehmigung.

Betrifft es jedoch einen Baum außerhalb des Ortes, ist dies genehmigungspflichtig.

Ihr Ansprechpartner in diesem Falle ist folgende Stelle für Ihr Anliegen zuständig.

Main-Kinzig-Kreis
Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlichen Raum
Abteilung Umwelt- und Naturschutz
Postfach 1465
63551 Gelnhausen

Kontakt:
Telefon: Telefonnummer: 06051 85-14423
Fax:       Faxnummer: 06051 85-14280
Email: naturschutzbehoerde(@)mkk.de

 

Information über steuerliche Vergünstigungen für die Erhaltung von Gebäuden in Sanierungsgebieten

Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkünfteerzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG). Weitere Infos erhalten Sie bei

Hessischen Landesamt für Denkmalschutz unter https://lfd.hessen.de/

Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Schloss Biebrich
Rheingaustr. 140
65203 Wiesbaden
Telefon: Telefonnummer: 0611 6906-0
Telefax: Faxnummer: 0611 6906-140
E-Mail: poststelle@lfd-hessen.de

   

Denkmalschutz

Änderung von Denkmalen

Hier erfahren Sie mehr!

Einbürgerung

Für die Einbürgerung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Der Antrag kann beim Main-Kinzig-Kreis für Einwohner*innen der Gemeinde Ronneburg beim Main-Kinzig-Kreis, Personenstandswesen gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Main-Kinzig-Kreis sowie im Flyer.

 

Erdwärmenutzung

Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens von Erdwärmenutzungs- und Kollektoren wird zwischen den Standorten unterschieden, die im Hinblick auf den Schutz des Grundwassers durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie als günstig, ungünstig oder unzuläassig beurteilt werden. Diese Standorte bzw. Gebiet sind in der Karten "Hydrogeologische und wasserwirtschaftliche für die Errichtung von Erdwärmesonden in Hessen" (www.hlnug.de) dargestellt. Weitergehende Erläuterungen zur Standortbeurteilung und zum Genehmigungsverfahren können dem Leitfaden "Erdwärmenutzung in Hessen" entnommen werden, der kostenlos beim Umweltamt und dem HLUG bezogen werden kann. Ansprechpartner: Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie, Rheingaustraße 186, 65203 Wiesbaden, Telefon: Telefonnummer: 0611/6939-0, Homepage: www.hlnug.de.

Vollzug des EEWärmeG in Hessen

Erstantrag Führerschein (Online-Portal der Führerscheinstelle des Main-Kinzig-Kreises

Geltende Fristen zum Führerscheinumtausch

Juleica-Card beantragen

Rundfunkbeitrag (GEZ)

Weiterleitungzur Homepage der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zwecks Neuanmeldung, Änderungen, usw. zu erledigen.

Wasserhausanschluß

Zum Antrag.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag schriftlich bei

Stadtwerke Gelnhausen GmbH
Philipp-Reis-Straße 1 – 3
63571 Gelnhausen

oder per Email an info(@)stadtwerke-gelnhausen.de ein.

 

Waldneuanlage

Ihr Ansprechpartner: Forstamt Hanau-Wolfgang

Antrag auf Erteilung eines Waffenscheines zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe

Für die Beantragung eines kleinen Waffenscheines ist das Kreisordnungsamt des Main-Kinzig-Kreises, Abt. Waffenwesen zuständig.
Den dafür notwendigen Antrag können Sie direkt online ausfüllen, ausdrück und an die Abteilung Waffenwesen schicken.

Weitere Infos dazu finden unter: https://www.mkk.de/buergerservice/lebenslagen_1/sicherheit_und_ordnung/32_kreisordnungsamt/waffenwesen/32_waffenwesen_1.html

Antrag