Kreis-, Landes- und Bundesweite Online-Dienste: Gemeinde Ronneburg

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Rathaus & Service
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
Kreis-, Landes- und Bundesweite Online-Dienste

Hauptbereich

Bauanträge

Als genehmigende Behörde ist der Main-Kinzig-Kreis zuständig.

Mit Ihrem Klick finden Sie alles rund ums Bauen, wie Bauvorschriften, Bauvorlagenerlass, usw.

Kontakt:

Main-Kinzig-Kreis
Bauordnungsamt
Postfach 1465
63569 Gelnhausen

Email: Bauaufsicht(@)mkk.de

   

Baumfällgenehmigung

Möchten Sie einen Baum fällen?

Die Fällung eines Baumes innerorts bedarf keiner Genehmigung.

Betrifft es jedoch einen Baum außerhalb des Ortes, ist dies genehmigungspflichtig.

Ihr Ansprechpartner in diesem Falle ist folgende Stelle für Ihr Anliegen zuständig.

Main-Kinzig-Kreis
Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlichen Raum
Abteilung Umwelt- und Naturschutz
Postfach 1465
63551 Gelnhausen

Kontakt:
Telefon: Telefonnummer: 06051 85-14423
Fax:       Faxnummer: 06051 85-14280
Email: naturschutzbehoerde(@)mkk.de

 

Information über steuerliche Vergünstigungen für die Erhaltung von Gebäuden in Sanierungsgebieten

Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkünfteerzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG). Weitere Infos erhalten Sie bei

Hessischen Landesamt für Denkmalschutz unter https://lfd.hessen.de/

Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Schloss Biebrich
Rheingaustr. 140
65203 Wiesbaden
Telefon: Telefonnummer: 0611 6906-0
Telefax: Faxnummer: 0611 6906-140
E-Mail: poststelle@lfd-hessen.de

   

Denkmalschutz

Änderung von Denkmalen

Hier erfahren Sie mehr!

Erdwärmenutzung

Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens von Erdwärmenutzungs- und Kollektoren wird zwischen den Standorten unterschieden, die im Hinblick auf den Schutz des Grundwassers durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie als günstig, ungünstig oder unzuläassig beurteilt werden. Diese Standorte bzw. Gebiet sind in der Karten "Hydrogeologische und wasserwirtschaftliche für die Errichtung von Erdwärmesonden in Hessen" (www.hlnug.de) dargestellt. Weitergehende Erläuterungen zur Standortbeurteilung und zum Genehmigungsverfahren können dem Leitfaden "Erdwärmenutzung in Hessen" entnommen werden, der kostenlos beim Umweltamt und dem HLUG bezogen werden kann. Ansprechpartner: Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie, Rheingaustraße 186, 65203 Wiesbaden, Telefon: Telefonnummer: 0611/6939-0, Homepage: www.hlnug.de.

Vollzug des EEWärmeG in Hessen

Erstantrag Führerschein (Online-Portal der Führerscheinstelle des Main-Kinzig-Kreises

Weiterleitung zum Online-Portal der Führerscheinstelle des Main-Kinzig-Kreises

Geltende Fristen zum Führerscheinumtausch

Juleica-Card beantragen

Rundfunkbeitrag (GEZ)

Weiterleitung zur Homepage der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zwecks Neuanmeldung, Änderungen, usw. zu erledigen.

Wasserhausanschluß

Zum Antrag.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag schriftlich bei

Stadtwerke Gelnhausen GmbH
Philipp-Reis-Straße 1 – 3
63571 Gelnhausen

oder per Email an info(@)stadtwerke-gelnhausen.de ein.

 

Waldneuanlage

Ihr Ansprechpartner: Forstamt Hanau-Wolfgang