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Die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung soll in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden.
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet daher Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Für viele der bereitgestellten Prozesse benötigen Sie ein Konto bei BundID. Weitere Informationen finden Sie auch weiter unten der aktuellen Website.
Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie folgende Leistungen zur Verfügung gestellt:
Bürgerangelegenheiten:
- Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralreigsterauskünften
Einwohnerwesen:
- Einholung von Melderegisterauskünften
- Anforderung von einfachen und erweiterten Meldebescheinigungen
- Anforderung einer einfachen Melderegisterauskunft - auch für sonstige öffentliche Stellen und juristische Personen
- Beantragung von Übermittlungssperren
- Abmeldung von Nebenwohnungen
- Statusabfrage zum beantragten Reisepass und Personalausweis
- Übermittlungssperren beantragen
Ordnungswesen:
- Anzeige einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis gemäß § 6 HGastG.
- Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges
- Anzeige über den Angriff durch ein Tier
- Online-Anhörung - Ordnungswidrigkeiten
- Fundsachen
- Mitteilung über zu vermietenden Wohnraum für Asylbewerber
Schadensmeldungen:
- Allgemeiner Art
- Straßenbeleuchtung
- Anmeldung eines Wildschadens mit Antrag auf Abschätzung des Wiildschadens
Standesamt:
- Anforderung von standesamtlichen Urkunden
- Voranmeldung Eheschließung
- Voranzeige Sterbefall
und vieles mehr.
Darüberhinaus können Sie auch auf digitalem Wege mit uns in Kontakt treten. Nutzen Sie dazu das digitale Postfach (siehe rechts).
Behördengänge bequem von zu Hause aus erledigen
Weitere Information zum Onlinezugangsgesetz siehe hier:
BundID - Ihr Zugang zur digitalen Verwaltung
Die BundID bietet Ihnen ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Ihre Online-Anträge (z. B. mit einem Online-Ausweis). Sie können das Formular Ihres Online-Antrags durch das Hinterlegen Ihrer persönlichen Daten vorausfüllen lassen. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt Sie vor Tippfehlern.
Sie erhalten alle Bescheide und Nachrichten in Bezug auf den Online-Antrag bequem in Ihr elektronisches Postfach in Ihrem BundID-Konto. Außerdem wir damit das Bürger- und Servicekonto des Landes Hessen abgelöst.