Datenschutz: Gemeinde Ronneburg

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Rathaus & Service
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
Datenschutz

Hauptbereich

Datenschutzhinweise zur Erhebung von Kommunalsteuern und Abgaben bei der Gemeinde Ronneburg

Art. 15 DSGVO i.V.m. § 33 HDSIG Auskunftsrecht der betroffenen Person

Die Gemeinde Ronneburg erhebt von den Steuerpflichtigen Kommunalsteuern und Abgaben. Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Erhebung der Kommunalsteuern sowie Abgaben.

Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z. B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.

Soweit die Gemeinde Ronneburg personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z. B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen kann.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

1. Ansprechpartner

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Gemeinde Ronneburg, vertreten durch den Bürgermeister Andreas Hofmann Schulstraße 9 in 63549 Ronneburg, Telefonnummer: 06184/9276-0Andreas.Hofmann(@)ronneburg.eu richten.

Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten wenden:

de-bit Computer-Service GmbH, Seestraße 11, 63571 Gelnhausen, Telefon: Telefonnummer: +49 6051 916751800
Fax: Faxnummer: +49 6051 91675-20, Email: datenschutz(@)de-bit.de; Homepage: www.de-bit.de

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht Ihnen als betroffener Person ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu: 

Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Telefon: Telefonnummer: +49 611/1408-0poststelle(@)datenschutz.hessen.de.

2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Kommunalsteuern und Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung).

Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden (§ 29b der Abgabenordnung). Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 der Abgabenordnung).

3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • Vor- und Nachname,
  • Firma, Handelsregisternummer. Registernummer, Vor- und Nachname des gesetzlichen Vertreters, Bevollmächtigten o.ä.
  • Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
  • Steuernummer, Buchungs-, Kassenzeichen o.ä..

Für die Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderliche Informationen, z. B.

  •  Messbeträge und Einheitswerte,
  • Angaben zur Zerlegung,
  • Bankverbindung,
  • Angaben über geleistete oder erstattete Steuern,
  • Angaben über abgegebene Steuererklärungen und gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe.

Wir erhalten Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie über Messbescheide und Zerlegungsmitteilungen der Finanzämter. Diese Informationen verarbeiten wir weiter. Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre Mitteilungen und Anträge. Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.

4. Wie verarbeiten wir diese Daten?

Im weitgehend automationsgestützten Besteuerungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Das gilt auch für die Durchführung von Dienstleistungen durch Rechenzentren.

5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanz- und Verwaltungsgerichte, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung). Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).

7. Ihre Rechte

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

  • Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z. B. Festsetzung, Vollstreckung) gemacht werden.

  • Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

  • Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt insbesondere davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.

  • Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens).

  • Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Zuständig ist der Hessische Datenschutzbeauftragte, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden,  Telefonnummer: 0611/1408-0, poststelle(@)datenschutz.hessen.de.

Die vorstehend genannten Gesetze finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/ (Landesrecht Hessen) und http://eurlex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union).