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Gewerbeamt
Anzeige nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG) (Vorübergehender Betrieb eines Gaststättengewerbes)
Gewerbeanzeigen.
Über folgenden Link können Sie Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Ummeldung (Adressänderungen und Änderungen der Tätigkeiten), Gewerbeabmeldung online beantragen.
Reisegewerbekarten beantragen
Im Reisegewerbe muss die Initiative zur Erbringung der Leistung eindeutig vom Anbietenden ausgehen. Er muss die potentiellen Kunden aufsuchen und nach Aufträgen fragen, ohne dass man dazu vorher einbestellt wurde. Dazu gehören folgende Tätigkeitsbezeichnungen:
- Straßenhändler auf Wochen- und Flohmärkten,
- Wanderzirkus und Schausteller
- fliegende Händler, die von Tür zu Tür ziehen um Ihre Ware anzubieten.
Für die Beantragung einer Reisegewerbekarten sind folgende Unterlagen notwendig
- gültiges Personaldokument
- erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Auszug aus dem Handelsregister, sofern das Gewerbe dort eingetragen ist
- Selbstauskunft aus der Vollstreckungsportal
- bei Lebensmitteln: Nachweis über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)
- ggf. Aufenthaltsgenehmigung
- aktuelles biometrisches Passbild
Die Gebühr für natürliche Personen beträgt 333,00 € und für juristische Personen 388,00 €. Die Hälfte ist bei Antragstellung fällig.
Die Bearbeitungszeit kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen.
Bitte nutzen Sie dafür folgendes Formular
Dienstleistungsplattform des Landes Hessen
Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges
Die Gebühren hierfür betragen 13,-- Euro.
Ordnungsamt
Anzeige über einen Angriff durch ein Tier
Ordnungswidrigkeiten - Online Anhörung
Hier geben wir Ihnen die Gelegenheit Ihre Stellungnahme zur vorliegenden Ordnungswidrigkeit direkt online an uns zu übermitteln.
Mitteilung über zu vermietenden Wohnraum für Asylbewerber
Fundsachen
Mit diesem Service haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Fund oder einen Verlust anzuzeigen. Zudem ist eine Statusabfrage zu gefundenen oder verlorenen Gegenständen möglich.
Umtausch Führerschein
Seit 2022 müssen "alte" Führerscheine umgetauscht werden. Dazu sind folgende Fristen einzuhalten:
für die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine gelten folgende Fristen:
Geburtsjahr:
vor 1953 - bis zum 19.01.2033
1953-1958 - bis zum 19.01.2022
1959-1964 - bis zum 19.01.2023
1965-1970 - bis zum 19.01.2024
nach 1971 - bis zum 19.01.2025
Aber auch die ersten Kartenführerscheine müssen innerhalb der folgenden Fristen umgetauscht werden:
Ausstellungsjahr:
1999-2001 - bis zum 19.01.2026
2002-2004 - bis zum 19.01.2027
2005-2007 - bis zum 19.01.2028
2008 - bis zum 19.01.2029
2009 - bis zum 19.01.2030
2010 - bis zum 19.01.2031
2011 - bis zum 19.01.2032
2012- 18.01.2013 - bis zum 19.01.2033
Da die "neuen" Führerscheine eine Gültigskeitsdauer von 15 Jahren haben, empfehlen wir den Umtausch frühestens 2 Monate vor dem jeweiligen Umtauschtermin vorzunehmen. Dazu ist ein aktuelles biometrisches Foto notwendig sowie der Alt-Führerschein. Der Antrag kann bei uns im Bürgerbüro gestellt werden.
Hier finden Sie die jeweiligen Anträge.
- Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis und Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins (Papier-Führerschein zu Karten-Führerschein)
- Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis und Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins (unbefristeter Karten-Führerschein zur Karten-Führerschein aktuell)
Bitte bringen Sie Ihren Antrag bereits ausgefüllt, zusammen mit einem aktuellen biometrischen Passfoto mit. Um den Rest kümmern sich die Damen in unsererm Bürgerbüro.
Gebühren: 25,30 € bei Abholung im Bürgerbüro oder Führerscheinstelle
zzgl. 5,10 € für Direktversand zu Ihnen nachhause, falls Sie mögen.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Führerscheinstelle des Main-Kinzig-Kreises.
Beantragung von Waffenscheinen
Für die Beantragung eines Waffenscheines ist der Main-Kinzig-Kreis zuständig. Gerne leiten wir Sie an dieser Stellezur Antragstellung weiter