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Grund- und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2023
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 530 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 530 v.H.
2. Gewerbesteuer: 395 v.H
Abfall, Wasser- und Abwassergebühren
Abfallgebühren
Größe des Gefäßes in Liter Euro/monatlich ab 01.01.2022
- 60 l: 21,00 €
- 80 l: 24,00 €
- 120 l: 31,00 €
- 240 l: 51,00 €
- 1.100 l: bei 14-tägiger Leerung 226,00 €
Die Nutzung einer zusätzlichen Biotonne kostet 66,00 €.
Wassergebühren
Die Gebühr für Trinkwasser pro m³ beträgt 1,70 € zzgl. 7 % MwSt.
Abwassergebühren
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch.
a) bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 4,40 €,
b) bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung 4,40 €.
Hunde- und Automatensteuer
Hundesteuer
Die Steuer beträgt jährlich
- für den ersten Hund: 60,00 €
- für den zweiten Hund: 90,00 €
- für jeden dritten und jeden weiteren Hund: 108,00 €
Spielapparatesteuer
Die Steuer beträgt jährlich
- für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten: 30,00 €
- für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten: 20,00 €
Friedhofsgebühren
Gebühren über die Nutzung der Trauerhalle, des Aufbahrungsraumes und der Hilfskräfte
a) Aufbewahrung einer Leiche inklusive Nutzung der Kühlzelle
kalendertäglich = 40,00 €
b) Aufbewahrung einer Urne
kalendertäglich = 15,00 €
c) Benutzung der Trauerhalle incl. Reinigung
je Trauerfeier = 80,00 €
d) Für die Gestellung von Hilfskräften (Bauhofarbeiter/Sargträger)
je Person = 35,00 €
Bestattungsgebühren
(Ausheben und Schließen des Grabes, Transport und Absenken des Sarges, etc.)
Bei der Bestattung der Leiche eines Erwachsenen oder eines Kindes vom vollendeten 5. Lebensjahr an
- in einem Reihengrab 400,00 €
- in einem Familiengrab 400,00 €
- in einem Tiefengrab 400,00 €
Bei der Bestattung der Leiche eines Kindes bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres
- in einem Reihengrab 200,00 €
Bei der Beisetzung von Aschenresten werden folgende Gebühren erhoben:
Für die Beisetzung
- in einer Urnenreihengrabstätte / Urnenwand 200,00 €
- in einer Urnengrabstätte / anonym 200,00 €
- in einer Grabstätte für die Erdbestattung 200,00 €
- in einer Baumgrabstätte: 200,00 €
Erwerb des Nutzungsrechts (25 Jahre) an einer Grabstätte
Für die Überlassung einer Grabstätte werden folgende Gebühren erhoben:
- Grabstätte zur Beisetzung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres: 300,00 €
- Grabstätte zur Beisetzung eines Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an: 550,00 €
- für eine Grabstelle (Doppel-/Familiengrab): 800,00 €
- für ein Tiefengrab: 750,00 €
- Für die Überlassung eines Urnengrabes werden erhoben: 350,00 €
- Für die Überlassung eines anonymen Urnengrabes inklusive Pflege werden erhoben: 400,00 €
- Für die Überlassung einer Baumgrabstätte inkl. Pflege werden erhoben: 400,00 €
- Gebühren für die Grabplatte inkl. Beschriftung und Verwaltungskostenzuschlag nach Aufwand.
Verlängerung des Nutzungsrechts
bei Erdgrabstätten je Grabstätte und Jahr der Verlängerung: 100,00 €
bei Urnengrabstätten je Grabstelle und Jahr der Verlängerung: 75,00 €