Steuer- und Gebührenübersicht: Gemeinde Ronneburg

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Rathaus & Service
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
Steuer- und Gebührenübersicht

Hauptbereich

Grund- und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2023

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 530 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 530 v.H.

2. Gewerbesteuer: 395 v.H

Abfall, Wasser- und Abwassergebühren

Abfallgebühren

Größe des Gefäßes in Liter Euro/monatlich ab 01.01.2022

  •      60 l: 21,00 €
  •      80 l: 24,00 €
  •    120 l: 31,00 €
  •    240 l: 51,00 €
  • 1.100 l: bei 14-tägiger Leerung 226,00 €

Die Nutzung einer zusätzlichen Biotonne kostet 66,00 €.

Wassergebühren
Die Gebühr für Trinkwasser pro m³ beträgt 1,70 € zzgl. 7 % MwSt.

Abwassergebühren
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch.

a) bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 4,40 €,
b) bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung 4,40 €.

Hunde- und Automatensteuer

Hundesteuer

Die Steuer beträgt jährlich

  • für den ersten Hund: 60,00 €
  • für den zweiten Hund: 90,00 €
  • für jeden dritten und jeden weiteren Hund: 108,00 €

Spielapparatesteuer

Die Steuer beträgt jährlich

  1. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten: 30,00 €
  2. für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten: 20,00 €

Friedhofsgebühren

 Gebühren über die Nutzung der Trauerhalle, des Aufbahrungsraumes und der Hilfskräfte

a) Aufbewahrung einer Leiche inklusive Nutzung der Kühlzelle
kalendertäglich = 40,00 €

b) Aufbewahrung einer Urne
kalendertäglich = 15,00 €

c) Benutzung der Trauerhalle incl. Reinigung
je Trauerfeier = 80,00 €

d) Für die Gestellung von Hilfskräften (Bauhofarbeiter/Sargträger)
je Person = 35,00 €

Bestattungsgebühren
(Ausheben und Schließen des Grabes, Transport und Absenken des Sarges, etc.)

Bei der Bestattung der Leiche eines Erwachsenen oder eines Kindes vom vollendeten 5. Lebensjahr an

  • in einem Reihengrab 400,00 €
  • in einem Familiengrab 400,00 €
  • in einem Tiefengrab 400,00 €

Bei der Bestattung der Leiche eines Kindes bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres

  • in einem Reihengrab 200,00 €

Bei der Beisetzung von Aschenresten werden folgende Gebühren erhoben:
Für die Beisetzung

  • in einer Urnenreihengrabstätte / Urnenwand 200,00 €
  • in einer Urnengrabstätte / anonym 200,00 €
  • in einer Grabstätte für die Erdbestattung 200,00 €
  • in einer Baumgrabstätte: 200,00 €

Erwerb des Nutzungsrechts (25 Jahre) an einer Grabstätte
Für die Überlassung einer Grabstätte werden folgende Gebühren erhoben:

  • Grabstätte zur Beisetzung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres: 300,00 €
  • Grabstätte zur Beisetzung eines Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an: 550,00 €
  • für eine Grabstelle (Doppel-/Familiengrab): 800,00 €
  • für ein Tiefengrab: 750,00 € 
  • Für die Überlassung eines Urnengrabes werden erhoben: 350,00 €
  • Für die Überlassung eines anonymen Urnengrabes inklusive Pflege werden erhoben: 400,00 €
  • Für die Überlassung einer Baumgrabstätte inkl. Pflege werden erhoben: 400,00 €
  • Gebühren für die Grabplatte inkl. Beschriftung und Verwaltungskostenzuschlag nach Aufwand.

Verlängerung des Nutzungsrechts
bei Erdgrabstätten je Grabstätte und Jahr der Verlängerung: 100,00 €
bei Urnengrabstätten je Grabstelle und Jahr der Verlängerung: 75,00 €